Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Lieber Herr Kollege Stadler,
am 08.10.2004 11:08 Uhr schrieb Thomas Stadler unter ts@xxxxxxxx:
> Man sollte hier auch erwaehnen, dass es mehrere, z.T. sehr
> ausfuehrliche schriftliche Stellungnahmen im Vor- und Zwischenverfahren
> zu den Sach- und Rechtsfragen gegeben hat.
Da ich Sie aus in Berlin gehaltenen Vorträgen persönlich kenne und Sie als
ausgewiesenen Spezialisten auf dem Gebiet des Internetrechts wirklich sehr
schätze, wäre ich sehr daran interessiert, die von Ihnen für Ihren Mandanten
im Vor- und Zwischenverfahren eingereichten ausführlichen schriftlichen
Stellungnahmen zu den Sach- und Rechtsfragen nachlesen zu können.
Besteht hierfür eine Möglichkeit?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
MICHAEL SEIDLITZ
RECHTSANWALT
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Rechtsanwaltskanzlei Michael Seidlitz
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