Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am 8 Oct 2004, um 1:15 hat Rigo Wenning geschrieben:
> Am Friday 08 October 2004 00:50 verlautbarte Florian Weimer :
> >
> > IIRC nannte sie es Behilfe zur Verbreitung bzw. Zugänglichmachung.
>
> Angeklagt war aber Volksverhetzung. Vielleicht hat das Gericht ja recht,
> dass Alvar das Volk zu mehr Demokratie aufhetzen will. Darauf muss sie
> eingehen. Hat sie ausgeführt, warum es zugänglichmachen ist?
Nein. Sie sagte in der muendlichen Urteilsbegruendung ziemlich
woertlich: "Das mit den Links ist ein Zugaenglichmachen". Mehr kam dazu
nicht. Es gab nicht mal den Ansatz einer Begruendung.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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