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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Moinmoin,

Thomas Stadler schrieb am 08. Oktober 2004:

> Schon mal was vom Muendlichkeitsgrundsatz gehoert? Der Angeklagte 
> bekommt relativ frueh in der muendlichen Verhandlung die Gelegenheit 
> sich zur Sache zu aeussern. Da gibt es in etwa drei Moeglichkeiten. 
> Entweder man machte gar keine Angaben und schweigt - was hier sicher 
> nicht sinnvoll gewesen waere - man aeusserst sich zur Sache oder laesst 
> sich ueber seinen Anwalt aeussern, der dann ein vorbereitetes Statement 
> verliest. Ich hielt es fuer sinnvoller - und bin auch nach wie vor 
> dieser Meinung - dass Alvar selbst spricht.

Das ist so korrekt. Aber ich glaube irgendwann - so nach 30 Minuten
- war zumindest für die Richterin der Punkt erreicht wo sie einfach
nichts mehr aufgenommen hat. Warum auch immer. Für meine Begriffe
hat Alvar einfach viel zu viel gesagt ;)

> Die erste Frage muss eigentlich lauten, was die Tat- oder 
> Beihilfehandlung ist. Die Akte bestand zwar aus einer Vielzahl von 
> Ausdrucken von Webseiten, die Alvar zu einem grossen Teil aber nie 
> verlinkt hatte. 
> 
> Das ist ein Aspekt, den ich auch immer wieder angesprochen habe. 
> Schriftlich und zwei oder dreinmal in der muendlichen Verhandlung.

Ja - und _das_ kam leider nie so deutlich heraus. Das ist keine
Kritik an ihnen, das ist das was zumindest bei den Zuhörern ankam.
Das ist das was ich auch vorher meinte - das, worum es _eigentlich_
ging wurde während der Verhandlung praktisch nie angesprochen.

Ciao, Hanno
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#"Aber beschlossen ist beschlossen und die Namensgebung ist immer noch
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