Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Moinmoin,
Thomas Stadler schrieb am 08. Oktober 2004:
> Schon mal was vom Muendlichkeitsgrundsatz gehoert? Der Angeklagte
> bekommt relativ frueh in der muendlichen Verhandlung die Gelegenheit
> sich zur Sache zu aeussern. Da gibt es in etwa drei Moeglichkeiten.
> Entweder man machte gar keine Angaben und schweigt - was hier sicher
> nicht sinnvoll gewesen waere - man aeusserst sich zur Sache oder laesst
> sich ueber seinen Anwalt aeussern, der dann ein vorbereitetes Statement
> verliest. Ich hielt es fuer sinnvoller - und bin auch nach wie vor
> dieser Meinung - dass Alvar selbst spricht.
Das ist so korrekt. Aber ich glaube irgendwann - so nach 30 Minuten
- war zumindest für die Richterin der Punkt erreicht wo sie einfach
nichts mehr aufgenommen hat. Warum auch immer. Für meine Begriffe
hat Alvar einfach viel zu viel gesagt ;)
> Die erste Frage muss eigentlich lauten, was die Tat- oder
> Beihilfehandlung ist. Die Akte bestand zwar aus einer Vielzahl von
> Ausdrucken von Webseiten, die Alvar zu einem grossen Teil aber nie
> verlinkt hatte.
>
> Das ist ein Aspekt, den ich auch immer wieder angesprochen habe.
> Schriftlich und zwei oder dreinmal in der muendlichen Verhandlung.
Ja - und _das_ kam leider nie so deutlich heraus. Das ist keine
Kritik an ihnen, das ist das was zumindest bei den Zuhörern ankam.
Das ist das was ich auch vorher meinte - das, worum es _eigentlich_
ging wurde während der Verhandlung praktisch nie angesprochen.
Ciao, Hanno
--
| Hanno Wagner | Member of the HTML Writers Guild | Rince@IRC |
| Eine gewerbliche Nutzung meiner Email-Adressen ist nicht gestattet! |
| 74 a3 53 cc 0b 19 - we did it! | Generation @ |
#"Aber beschlossen ist beschlossen und die Namensgebung ist immer noch
# gelungener als die Leuchtdiodenbeschriftung an pestkompatiblen Modems."
# -- Olaf Schlueter ueber die de.* Gruppennamen
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx