Am Thursday 23 September 2004 16:31 verlautbarte Nils Ketelsen : > > > > Nein, denn AFAIK gibt es eine Verwirkungsgrenze und einen Schutz > > gegen Überraschungen. > > 1. Ja, die gibt es, das sind 10 Jahre. Das ist Verjährung: Die Festsetzungsfrist beträgt für Zolle und Verbrauchsteuern sowie Zinsen und Vollstreckungskosten ein Jahr, für Besitz und Verkehrssteuern vier Jahre, für Steuerverkürzungen fünf Jahre und für Steuerhinterziehung zehn Jahre. http://www.steuerlexikon-online.de/Festsetzungsverjaehrung.html > > 2. Der Schutz gegen Ueberraschungen ist, dass das Gesetz > veroeffentlicht sein muss, bevor es wirksam ist (gilt nur fuer > Gesetze, die zum Nachteil des Steuerzahlers sind). Stell Dir vor, der Gesetzgeber würde jährlich soviele neue Steuergesetze erlassen wie jährlich Patente erteilt werden. Ausserdem würde der Gesetzgeber einen ebenso komplizierten Wortlaut wählen ;) Rigo
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