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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software



On 17 Sep 2004, at 20:40, Stefan Wiens wrote:

> "Axel H Horns" <axel.h.horns@xxxxxxx> schrieb:
> 
> > ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch?
> > Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung.
> >
> > Das DE-Patentgesetz sagt:
> >
> > ---------------------------- CUT ----------------------------
> > § 1 PatG
> >
> > (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer
> > erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.  
> >
> > (2) [...]
> 
> Das ist sinnentstellend gekürzt:
> 
> ,----
> |    (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere
> nicht |    angesehen: | 1.  Entdeckungen sowie wissenschaftliche
> Theorien und mathematische Methoden; | 2.  ästhetische
> Formschöpfungen; | 3.  Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche
> Tätigkeiten, für Spiele oder |     für geschäftliche Tätigkeiten sowie
> Programme für |     Datenverarbeitungsanlagen; | 4.  die Wiedergabe
> von Informationen.  | |    (3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit nur
> insoweit entgegen, als für |    die genannten Gegenstände oder
> Tätigkeiten als solche Schutz begehrt |    wird. `----


Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf 
hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine 
Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter 
einer patentfaehigen Erfindung hat - diese "als solche"-Diskussion 
hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals.

--AHH

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