Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 17 Sep 2004, at 20:40, Stefan Wiens wrote:
> "Axel H Horns" <axel.h.horns@xxxxxxx> schrieb:
>
> > ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch?
> > Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung.
> >
> > Das DE-Patentgesetz sagt:
> >
> > ---------------------------- CUT ----------------------------
> > § 1 PatG
> >
> > (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer
> > erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
> >
> > (2) [...]
>
> Das ist sinnentstellend gekürzt:
>
> ,----
> | (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere
> nicht | angesehen: | 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche
> Theorien und mathematische Methoden; | 2. ästhetische
> Formschöpfungen; | 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche
> Tätigkeiten, für Spiele oder | für geschäftliche Tätigkeiten sowie
> Programme für | Datenverarbeitungsanlagen; | 4. die Wiedergabe
> von Informationen. | | (3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit nur
> insoweit entgegen, als für | die genannten Gegenstände oder
> Tätigkeiten als solche Schutz begehrt | wird. `----
Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf
hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine
Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter
einer patentfaehigen Erfindung hat - diese "als solche"-Diskussion
hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals.
--AHH
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