Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
"Axel H Horns" <axel.h.horns@xxxxxxx> schrieb:
> ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch?
> Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung.
>
> Das DE-Patentgesetz sagt:
>
> ---------------------------- CUT ----------------------------
> § 1 PatG
>
> (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer
> erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
>
> (2) [...]
Das ist sinnentstellend gekürzt:
,----
| (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht
| angesehen:
| 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
| 2. ästhetische Formschöpfungen;
| 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder
| für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für
| Datenverarbeitungsanlagen;
| 4. die Wiedergabe von Informationen.
|
| (3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für
| die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt
| wird.
`----
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