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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern




Am 09.11.2006 um 13:11 schrieb PILCH Hartmut:

Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen Anbieter aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen? Warum rennen sie stattdessen
zum Gericht?

Weil Verbraucherschutz und Datenschutz (noch) nicht den Regelungen eines (freien) Marktes unterliegen und sofern man z.B. informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ansieht auch nciht unterliegen sollten.

Ich neige dazu, der "informationellen Selbstbestimmung" einen ähnlichen
Stellenwert wie dem "Persönlichkeitsrecht" und "geistigen Eigentum"
einzuräumen: interessante Gedanken, nicht unbegründet, aber viel zu schwammig

Mal das Volkszaehlungsurteil gelesen?

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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