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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern




Am 08.11.2006 um 08:45 schrieb Thomas Hochstein:

Aber nur für den, der diese Zuordnungstabellen hat. Für alle anderen
nicht.

Das ist hoechst streitig und IMHO auch nicht zutreffend. Die Datenschutzrichtlinie, nach der indirekte Identifizierbarkeit genuegt, macht es deutlicher. Selbst wenn man dieser einschraenkenden Ansicht folgt, sind es aus Sicht des ISP aber in jedem Fall personenbezogene Daten.

Gruesse

Thomas



Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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