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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



> > Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen Anbieter
> > aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen?  Warum rennen sie stattdessen
> > zum Gericht? 
> 
> Weil Verbraucherschutz und Datenschutz (noch) nicht den Regelungen eines 
> (freien) Marktes unterliegen und sofern man z.B. informationelle 
> Selbstbestimmung als Grundrecht ansieht auch nciht unterliegen sollten.

Ich neige dazu, der "informationellen Selbstbestimmung" einen ähnlichen
Stellenwert wie dem "Persönlichkeitsrecht" und "geistigen Eigentum"
einzuräumen: interessante Gedanken, nicht unbegründet, aber viel zu schwammig
und missbrauchsanfällig, um mit Grundrechten auf eine Stufe gestellt zu
werden.  Entweder wollen wir wirklichen Grundrechtsschutz oder neue
Gummiparagrafen, nicht beides.

--
 Hartmut Pilch                            http://a2e.de/phm
 Vizevorsitzender FFII e.V.               http://a2e.de/ffii
 Schutz der Wissensökonomie vor juristischer Überregulierung

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