Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern
> > Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen Anbieter
> > aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen? Warum rennen sie stattdessen
> > zum Gericht?
>
> Weil Verbraucherschutz und Datenschutz (noch) nicht den Regelungen eines
> (freien) Marktes unterliegen und sofern man z.B. informationelle
> Selbstbestimmung als Grundrecht ansieht auch nciht unterliegen sollten.
Ich neige dazu, der "informationellen Selbstbestimmung" einen ähnlichen
Stellenwert wie dem "Persönlichkeitsrecht" und "geistigen Eigentum"
einzuräumen: interessante Gedanken, nicht unbegründet, aber viel zu schwammig
und missbrauchsanfällig, um mit Grundrechten auf eine Stufe gestellt zu
werden. Entweder wollen wir wirklichen Grundrechtsschutz oder neue
Gummiparagrafen, nicht beides.
--
Hartmut Pilch http://a2e.de/phm
Vizevorsitzender FFII e.V. http://a2e.de/ffii
Schutz der Wissensökonomie vor juristischer Überregulierung
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