<<< Date Index >>>     <<< Thread Index >>>

Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



* Holger Voss:

> Hallo Florian,
>
> Florian Weimer schrieb/wrote (07.11.2006 20:15):
>
>> Hilfsweise kann man auch der Ansicht der zuständigen Aufsichtsbehörde
>> folgen, die meist IP-Adressen für pauschal nicht personenbezogen
>> erklärt hat.
>
> Tun sie das?

Die meisten Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich sind
m.W. dieser Ansicht.

> "Dynamische IP-Adressen sind daher personenbezogene Daten, da sie durch
> Zusammenführung mit den dahinter stehenden Zuordnungstabellen den
> Rückschluss auf bestimmbare Personen zulassen (vgl. §§ 3 Abs. 1 BDSG, 1
> Abs. 2 TDDSG)."
> (http://www.datenschutz.hessen.de/TB31/K25P03.htm)

Der LfD Hessen hätte sicherlich gerne die Aufsicht auch für den
nicht-öffentlichen Bereich. Mit obiger Ansicht, die im wesentlichen
auf dieser Beobachtung

| Mit [regelmäßig rechtswidriger, fw] Hilfe Dritter ist es bereits
| jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich,
| Internet-Nutzer und -Nutzerinnen aufgrund ihrer IP-Adresse zu
| identifizieren.

beruht, wird man ihm aber sicherlich nicht die hessische Wirtschaft
als Spielzeug geben.

Solange es einen Richtervorbehalt (und ein bißchen Zivilklage gegen
unbekannt) gibt, sehe ich bei IP-Adressen nur einen eingeschränkten
Schutzbedarf. Veröffentlichen sollte man seine Apache-Logs vielleicht
nicht, aber denke nicht, daß man mehr Aufwand treiben sollte als ein
durchschnittliches Telekommunikationsunternehmen mit seinen
Telefonie-Verkehrsdaten.

---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx