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Re: [phm@xxxxxx: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]



On 10 Mar 2005, at 18:55, Hendrik Weimer wrote:

> "Axel H Horns" <axel.h.horns@xxxxxxx> writes:
> 
> > Aber: Woran erkennt man denn nun "boese" (Software-)Patente 
> > gegenueber den anderen Patenten, "deren Rechtmäßig[keit] niemand
> > ernsthaft bezweifelt" ?   
> 
> Softwarepatente beschreiben keinen technischen Beitrag, weil es ihm an
> der physikalischen Wirkung fehlt.
> 
> > Ich habe den Eindruck, dass ausnahmslos alle Patentansprueche, aus
> > denen man theoretisch gegen jemanden aus mittelbarer oder
> > unmittelbarer Patentverletzung vorgehen koennte, der in einem
> > hinreichend kommerziellen Umfeld mit Software hantiert, von der
> > ueberwaeltigenden Mehrheit der Patentkritiker als "boese" (Software-
> > )Patente eingruppiert werden.   
> 
> Diese Einschätzung dürfte richtig sein. Was sollte daran auch
> bemerkenswert sein?

Also:

"Softwarepatente beschreiben keinen technischen Beitrag, weil es ihm 
an der physikalischen Wirkung fehlt."

Andere sagen: 

"Softwarepatente" = "Patente auf computer-implementierte Erfindungen"

und:

Wenn man aus einem Patent gegen Softwarevertreiber wegen 
(mittelbarer) Patentverletzung klagen kann, handelt es sich um ein 
"boeses" Patent.

All das passt nicht zusammen. Ein Patent auf ein ABS-System ist in 
jedem Fall ein Patent auf eine computerimplementierbare Erfindung und 
wird in den meisten Faellen als Patent auf eine computer-
implementierte Erfindung abgefasst sein.  

Jemand, der z.B. fuer Autowerkstaetten entsprechende Software zum 
Einflashen in ABS-Systeme vertreibt, kaeme als (mittelbarer) 
Patentverletzer in Betracht.  

Solch ein Patent waere dann wohl fuer die Patentgegner ein "boeses" 
Patent (s.o.).  

Dass eine ABS-Anlage in einem Auto keine "Technizitaet" aufweist, 
kann man wohl aber eher nicht behaupten.

Auch Patente auf unzweifelhaft technische Erfindungen koennen, wenn 
die Erfindung computerimplementierbar ist, gegen Softwarevertreiber 
angewendet werden.

Z.B. sind viele Ablaeufe im Linix-Kernel unzweifelhaft "technisch", 
insbesondere bei der Ansteuerung von Peripherie in Geraetetreibern. 
Es wird beispielsweise viel ueber die Ansteuerung von WLAN-Peripherie 
unter Linux diskutiert. Ein technisches WLAN-Patent, das sich auf 
eine computerimplementier_bare_ Erfindung bezieht, koennte dann u.U. 
durch einen entsprechenden Linux-Kernel verletzt werden.   

--AHH

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