Am 08.12.2006 um 19:05 schrieb PILCH Hartmut:
Ja. Das Caroline-Urteil des EGMR (2 oder 3 Jahre alt) besagte explizit,dass die bisherige deutsche Rechtsprechung zum Schutz der Privatssphaere von Promis gegen die Menschenrechtskonvention verstoesst. Das war einer der wesentlichen Gruende dafuer, dass die Rspr. hier zu Lande anschliessend deutlich anzog.Das betrifft, wenn man sich mal die unter http://www.buskeismus.de/ berichteten Fälle anschaut, einen Teil, der für Bloggersdorf weniger bedrohlich ist. Etwa wenn Oskar Lafontaine und Joschka Fischer den Marktwert ihrerPersönlichkeit von den Experten des LG Hamburg (Richter Buske, Korte, Weyhe)auf ca 200k eur geschätzt bekommen,
Das ist jetzt nicht die naheliegendste Auswirkung dieser Rechtsprechung.
In den Fällen, die für die normalen Internet-Veröffentlichungen stärker vonBelang sind, scheint mir immer noch der EMRG stärker die Veröffentlichungsfreiheit hoch zu halten.
Es ging doch im Ausgangspunkt um die Frage, warum sich in der Rechtsprechung das Verhaeltnis von Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und Persoenlichkeitsrecht andererseits verschoben hat.
Gruesse Thomas Thomas Stadler http://www.haftung-im-internet.de/ _________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler http://www.afs-rechtsanwaelte.de --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx