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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern




Am 08.12.2006 um 19:05 schrieb PILCH Hartmut:

Ja. Das Caroline-Urteil des EGMR (2 oder 3 Jahre alt) besagte explizit,
dass die bisherige deutsche Rechtsprechung zum Schutz der
Privatssphaere von Promis gegen die Menschenrechtskonvention
verstoesst. Das war einer der wesentlichen Gruende dafuer, dass die
Rspr. hier zu Lande anschliessend deutlich anzog.

Das betrifft, wenn man sich mal die unter

    http://www.buskeismus.de/

berichteten Fälle anschaut, einen Teil, der für Bloggersdorf weniger
bedrohlich ist.

Etwa wenn Oskar Lafontaine und Joschka Fischer den Marktwert ihrer
Persönlichkeit von den Experten des LG Hamburg (Richter Buske, Korte, Weyhe)
auf ca 200k eur geschätzt bekommen,

Das ist jetzt nicht die naheliegendste Auswirkung dieser Rechtsprechung.

In den Fällen, die für die normalen Internet-Veröffentlichungen stärker von
Belang sind, scheint mir immer noch der EMRG stärker die
Veröffentlichungsfreiheit hoch zu halten.

Es ging doch im Ausgangspunkt um die Frage, warum sich in der Rechtsprechung das Verhaeltnis von Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und Persoenlichkeitsrecht andererseits verschoben hat.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de/
_________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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