Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern
Am 8 Dec 2006, um 1:34 hat PILCH Hartmut geschrieben:
> > Die Ueberbetonung des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts die in den
> > letzten Jahren stattgefunden hat, geht im uebrigen primaer auf die
> > Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte
> > zurueck.
>
> Wirklich?
Ja. Das Caroline-Urteil des EGMR (2 oder 3 Jahre alt) besagte explizit,
dass die bisherige deutsche Rechtsprechung zum Schutz der
Privatssphaere von Promis gegen die Menschenrechtskonvention
verstoesst. Das war einer der wesentlichen Gruende dafuer, dass die
Rspr. hier zu Lande anschliessend deutlich anzog.
Die Entscheidung des EGMR ist von Medienverbaenden auch heftig
kritisiert worden.
Das BVerfG geht zwar nach wie vor davon aus, dass Urteile des EGMR fuer
deutsche Gerichte nicht unmittelbar bindend sind, sondern nur bei der
Auslegung beruecksichtigt werden muessen, was allerdings im Ergebnis
nicht viel aendert.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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