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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Am 8 Dec 2006, um 1:34 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> > Die Ueberbetonung des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts die in den
> > letzten Jahren stattgefunden hat, geht im uebrigen primaer auf die
> > Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte
> > zurueck. 
> 
> Wirklich?

Ja. Das Caroline-Urteil des EGMR (2 oder 3 Jahre alt) besagte explizit, 
dass die bisherige deutsche Rechtsprechung zum Schutz der 
Privatssphaere von Promis gegen die Menschenrechtskonvention 
verstoesst. Das war einer der wesentlichen Gruende dafuer, dass die 
Rspr. hier zu Lande anschliessend deutlich anzog. 

Die Entscheidung des EGMR ist von Medienverbaenden auch heftig 
kritisiert worden.

Das BVerfG geht zwar nach wie vor davon aus, dass Urteile des EGMR fuer 
deutsche Gerichte nicht unmittelbar bindend sind, sondern nur bei der 
Auslegung beruecksichtigt werden muessen, was allerdings im Ergebnis 
nicht viel aendert.

Gruesse

Thomas



Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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