Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern
Am 7 Dec 2006, um 1:31 hat PILCH Hartmut geschrieben:
> >
> > Aber ich kann Dir nicht folgen, wenn Du sagst, dass das an einem
> > "zuviel" an Rechten liegt.
>
> Die anderen Rechte, die dagegen abgewogen werden, wurden im Laufe der
> Jahrzehnte von allerlei Gerichten konstruiert und systematisiert, z.B.
> unter dem Begriff "Persönlichkeitsrecht", dem auch Grundrechtcharakter
> zugebilligt wird, und der ebenfalls ähnlich vage und
> auslegungsbedürftig ist wie andere auf diesem Wege konstruierte neue
> Grundrechte.
Was heisst hier konstruiert. Das Personelichkeitsrecht laesst sich noch
unmittelbar auf den Wortlaut von Art. 2 I GG zurueckfuehren.
Das zuviel an Rechten auf der einen ist gleichzeitig immer ein zuwenig
an Rechten auf der anderen Seite. Es geht hier um Fragen der Gewichtung
und Abwaegung.
Die Ueberbetonung des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts die in den
letzten Jahren stattgefunden hat, geht im uebrigen primaer auf die
Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte
zurueck.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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