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Re: [FYI] Pressefreiheit.



Am Monday 03 October 2005 22:29 verlautbarte Joerg-Olaf Schaefers :
>
> > Journalisten wird im GG und in der Strafprozessordnung eine
> > besondere Rolle eingeräumt. Man beschreibt die Presse als 4. Gewalt
> > im Staate
>
> Das steht noch gleich wo im GG? 
Art. 5 Abs. 1 Satz 2
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk 
und Film werden gewährleistet. 

> Eben. 
Gerade nicht!

> Selbstverständnis, von mir aus.  
> De facto von mir aus auch. Ansonsten aber doch bitte mit Anführungs-
> zeichen.

Ich habe jetzt weder Zeit noch Musse Dir alle BVerfG - Entscheidungen zu 
diesem Thema rauszusuchen. Aber die Tatsache, dass es ein 
Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten gibt ist ein direkter 
Ausfluss des Art. 5 Abs.1 Satz 2. Aber vielleicht erbarmt sich ja ein 
anderer, die Quellen aufzulisten.

Die "4. Gewalt", da hast Du Recht, ist als Bezeichnung für 
Presse/Rundfunk eher umgangssprachlich. Ausserdem glaube ich kaum, dass 
das Bild vom neuen mündigen Bürger mit Blog schon zum BVerfG 
vorgedrungen ist.

Gruss

Rigo

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