Re: [FYI] Pressefreiheit.
> >> Nochmal: Wie ist es begründbar, dss j jemand, der beruflich als
> >> Journalist tätig ist, automatisch mehr Rechte hat als jemand, der das
> >> nur als Hobby macht, unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung
> >> seiner Arbeit?
> >
> > Hat das jemand behauptet.
> >
> > Ich haette vermutet, dass ein Blogger seine Funde in aehnlicher Weise zum
> > Besten geben darf.
>
> Er darf natürlich, hat aber kein Zeugnisverweigerungsrecht, weil
> dieses an den Berufsstand, nicht an die Tätigkeit gekoppelt ist.
M.a.W. es kaeme dann zu keiner Razzia, sondern zu einer Strafanzeige gegen
Unbekannt, im Rahmen derer man dann den Blogger als Zeugen verpflichten
wuerde ?
Razzia als Ersatzhandlung fuer den verschlossenen Rechtsweg ?
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