Das verstehe ich jetzt nicht. Muss also die Neuheit, also der erfinderische Schritt, im technischen Bereich liegen? Wird dann nur die technische Neuerung geschützt oder die ganze Geschäftsmethode? Deinen Formelsatz unter meiner Frage habe ich schon 7mal gelesen ohne zu begreifen, was er meinen könnte. Rigo Am Monday 18 July 2005 11:52 verlautbarte PILCH Hartmut : > > das Problem ist dann also, dass wegen einer kleinen technischen > > Neuerung die ganze Geschäftsmethode mitgeschützt wird? > > So wuerde ich das nicht sagen. > > Wenn die Geschaeftsmethode im Rahmen ihres "erfinderischen Schrittes" > den Bedarf an Rechenressourcen verringert, steht der Patenterteilung > durch das EPA nichts mehr im Weg.
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