Am Wednesday 13 July 2005 18:18 verlautbarte Axel H Horns : > Ich verstehe, offen gesagt, nicht was hier die Unterscheidung > "dampfende Schleuder" vs. "nichtdampfender Zentraldenker" konkret > bedeuten soll. Das kam aus dem IDEA-Patent und bei ABS. Man nehme eine Logik und verdrahte sie hart mit Kupfer. Das melde man an als Patent an. Kann man nun die Logik auch gegen Leute durchsetzen, die sie in Software benutzen? Bei ABS meine ich den Steuerungsalgorithmus. Wenn er z.B. in Bildschirmen zum flackern verwendet würde, ist dann das ABS patent verletzt, nur weil es einen algorithmus zum kybernetischen Stottern braucht? Das war meine Frage. Kann der ölende Apparat, der das Patent erzeugt hat den nichtölenden Apparat (computer), der Teile der Logik benutzt, verhindern? Wenn ja, warum? Hartmut behauptet nämlich, wenn man einfach sagt, der Computer ist ein ganz anderer Apparat, dann wäre das Problem gelöst. Rigo
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