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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am Tuesday 12 July 2005 15:52 verlautbarte Lutz Donnerhacke :
> > Ja, aber was ist eine technische Wirkung? Der normale
> > Programmablauf reicht jedenfalls nicht.
>
> Keine Sophismen bitte. In der Praxis hatten IDEA, MP3, RSA, LZW und
> Co. nie Probleme eine technische Wirkung hinzuschreiben. Die
> Nebenansprüche sind ja dann von der technischen Wirkung befreit.

Die waren als hartcodierte Maschine angemeldet. Eine 
Software-Implementierung ist dann eine mittelbare Verletzung (Axel hat 
mir das "mittelbare" schon hundert mal erklärt, ich krieg es aber immer 
noch nicht hin)

D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den 
nichtdampfenden Zentraldenker. Das ist eine Methode, die seit dem 
ABS-Urteil oder sogar schon  früher funktioniert hat. 

Es gibt hier einen finalen Dissens darüber, was eigentlich gewollt ist 
mit der Diskussion: 

Thomas versucht eine mögliche restriktive Auslegung des Ratsentwurfs 
juristisch sauber herzuleiten um diese in der späteren politischen 
Auseinandersetzung nutzen zu können. (Selbst der Ratsentwurf..)

Alle anderen sind allein schon beim Terminus "Ratsentwurf" so 
verschreckt (verständlicherweise), dass sie "Teufelswerk" rufen und die 
übelste Auslegung für die wahrscheinlichste halten. Dabei verlässt 
Hartmut mit falschen Umkehrschlüssen und der bekannten Methode 
"Gleichheit im Unrecht" das Feld der juristisch noch vertretbaren 
Auslegung (das ist gar nicht so einfach, weil viele Meinungen als 
interessant akzeptiert werden) und ist von der allgemein anerkannten 
(herrschenden) Meinung damit meilenweit weg.

Das findet Thomas, sollte nicht die zukünftige Diskussion vergiften und 
versucht, Hartmut nachzuweisen, dass er falsche Umkehrschlüsse und 
unlautere Gleichheitsbeziehungen herstellt. Hartmut versteht dieses 
Anliegen als Loblied auf den "Ratsentwurf" und ruft "Teufelswerk"

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one infinite loop

Rigo

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