Am Tuesday 12 July 2005 15:52 verlautbarte Lutz Donnerhacke : > > Ja, aber was ist eine technische Wirkung? Der normale > > Programmablauf reicht jedenfalls nicht. > > Keine Sophismen bitte. In der Praxis hatten IDEA, MP3, RSA, LZW und > Co. nie Probleme eine technische Wirkung hinzuschreiben. Die > Nebenansprüche sind ja dann von der technischen Wirkung befreit. Die waren als hartcodierte Maschine angemeldet. Eine Software-Implementierung ist dann eine mittelbare Verletzung (Axel hat mir das "mittelbare" schon hundert mal erklärt, ich krieg es aber immer noch nicht hin) D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den nichtdampfenden Zentraldenker. Das ist eine Methode, die seit dem ABS-Urteil oder sogar schon früher funktioniert hat. Es gibt hier einen finalen Dissens darüber, was eigentlich gewollt ist mit der Diskussion: Thomas versucht eine mögliche restriktive Auslegung des Ratsentwurfs juristisch sauber herzuleiten um diese in der späteren politischen Auseinandersetzung nutzen zu können. (Selbst der Ratsentwurf..) Alle anderen sind allein schon beim Terminus "Ratsentwurf" so verschreckt (verständlicherweise), dass sie "Teufelswerk" rufen und die übelste Auslegung für die wahrscheinlichste halten. Dabei verlässt Hartmut mit falschen Umkehrschlüssen und der bekannten Methode "Gleichheit im Unrecht" das Feld der juristisch noch vertretbaren Auslegung (das ist gar nicht so einfach, weil viele Meinungen als interessant akzeptiert werden) und ist von der allgemein anerkannten (herrschenden) Meinung damit meilenweit weg. Das findet Thomas, sollte nicht die zukünftige Diskussion vergiften und versucht, Hartmut nachzuweisen, dass er falsche Umkehrschlüsse und unlautere Gleichheitsbeziehungen herstellt. Hartmut versteht dieses Anliegen als Loblied auf den "Ratsentwurf" und ruft "Teufelswerk" Go to line 26 and get one infinite loop Rigo
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