Am Wednesday 13 July 2005 17:56 verlautbarte Axel H Horns : > Gemeint ist, dass man von der Gesamtheit der Merkmale eines > Patentanspruches diejenigen abzieht, die nicht neu sind, und die > verbleibenden Merkmale daraufhin untersucht, ob sie eine "technical > contribution" liefern, die nicht naheliegend ist. Okay, das macht Sinn. Ich kannte die Prüfungsreihenfolge nicht und dachte sie prüfen erst "technical contribution" = Yes (computer) und schauen dann, was neu ist. Wird die Methode der Prüfung so angewandt, wie Du es ausführst, kann man nicht dahin kommen. Das löst das Problem auf.. Insofern halte ich eine Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden nach dem Ratsentwurf für sehr unwahrscheinlich. Rigo
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