Am 12.07.2005 um 21:35 schrieb Thomas Stadler:
Falsch. Geschaeftsmethoden sind der Ratsfassung zufolge patentfaehigeErfindungen, wie schon vorher hier im Gespraechsfaden ausgefuehrt wurde.Sorry, aber das ist leider wieder mal falsch. In Erwägungsgrund 13a und v.a. in Art. 4a a Abs. 2 der Ratsfassung steht explizit das Gegenteil.
Erwägungsgrund 14 zur Ratsfassung habe ich vergessen. da steht es nochmal ganz deutlich und ausdrücklich drin, dass Geschäftsmethoden keine patentfähigen Erfindungen sind.
Thomas Stadler http://www.internet-law.de _________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx