Re: Softwarepatente abgelehnt
On Wednesday 13 July 2005 16:09, Rigo Wenning wrote:
> Wenn man die Wirkungsweise schützt, schützt es dann auch gegen eine
> Implementierung in einem Universalrechner (vulgo Softwarepatent?)
Ein Patent monopolisiert bei einer computer-implementierten Erfindung die
Funktionalitaet, also die Wirkungen, von Software, die auf einem Prozessor
ablaeuft. Das Patent fragt in der Regel nicht danach, ob die Funktionalitaet
auf einem PC oder mittels eines embedded processors etc. erbracht wird, es
sei denn, der Anspruchswortlaut sagt etwas anderes.
Niemand hat bestritten, dass der (kommerzielle) Umgang mit Software eine
mittelbare Patentverletzung konstituieren kann, wenn die Software dafuer
bestimmt und geeignet ist, auf einem Prozessor so abzulaufen, dass dabei
Funktionalitaeten bzw. Wirkungen auftreten, die vom Schutzbereich des
Patentanspruches erfasst werden.
Die (von mir kritisierten) Versuche, die vom Case-Law des EPA ebenso wie vom
BGH bereits akzeptierten Programmproduktansprueche in die EU-RiLi
aufzunehmen, stellen einen (meiner Meinung nach ungeeigneten) Versuch dar,
sich aus den subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der mittelbaren
Patentverletzung herauszumogeln und gleichzeitig auch gewisse Probleme bei
der grenzueberschreitenden Verfolgung von entsprechenden
Verletzungshandlungen zu vermeiden.
Eine Beurteuling einer Patentverletzung durch Software setzt m.E. stets
voraus, dass der dazugehoerige Prozessor mitgedacht wird, denn nur in bezug
auf den Prozessor ist es ueberhaupt moeglich, die Funktionalitaet bzw. die
Wirkungen objektiv zu bestimmen.
Von der Funktionalitaet bzw. den Wirkungen abgeloeste linguistische Aspekte
des Softwarecodes spielen weder bei der Patenterteilung noch bei der
Patentverletzung irgend eine Rolle.
--AHH
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