Re: Softwarepatente abgelehnt
> wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
> bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein
> koennte.
>
> Natuerlich wird mit dem Satz noch nicht gesagt, dass es erlaubt *ist*,
> aber im Falle der vorliegenden Debatte ergibt sich das durch den
> Kontext der "aktuellen Rechtslage", um deren Kodifizierung es geht.
Und nicht nur das: man hat vor einem Hintergrund wie Art 27 TRIPs
grundsaetzlich von der Patentfaehigkeit auszugehen. Wo sie ausgeschlossen
werden soll, muss das explizit geschehen.
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