Re: Softwarepatente abgelehnt
* PILCH Hartmut wrote:
>> Der Wortlaut "X ist mit Einschränkungen Y verboten" bedeutet für einen
>> Juristen "X ist verboten, da X immer zu Y führt"
>
> Einen Satz wie
>
> "Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn
> es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde".
>
> wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
> bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein
> koennte.
man Mundraub.
> Die Versuche von Thomas S, die Ratsrichtlinie ohne diesen Kontext zu
> interpretieren, sind m.E. audh juristisch gesehen einfach nur abwegig.
Es ist jedoch ein zulässige Interpretation, auf den Kontext zu verzichten.
Üblicherweise findet sich der Kontextbezug erst in den Kommentaren.
> Danke fuer die Vermittlungsmuehe, aber das reicht m.E. nicht
Dann gibt Dir mehr Mühe. ;-)
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