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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > > An mehreren Stellen wird impliziert, dass sie patentierbar sind.
> > 
> > Nein, das wird es nicht. 
> 
> Es wird gesagt: Geschaeftsmethoden, die nicht Bedingung Y erfuellen,
> sind nicht patentierbar.
> 
> Damit wird noch nicht zwingend impliziert, dass sie dann, wenn sie
> Bedingung Y nicht erfuellen, patentierbar sind.  Aber letztere

Hier ist ein "nicht" zu viel.

> Schlussfolgerung ergibt sich aus der Zielsetzung, die "aktuelle
> Rechtslage" zu kodifizieren, welche wiederum offensichtlich und
> z.T. explizit mit der EPA-Rechtsprechung gleichgesetzt wird.

Hinzu kommt, dass selbst eine Aussage wie "Geschaeftsmethoden sind
nicht patentfaehig" vor diesem Hintergrund noch nichts daran geaendert
haette, dass "computer-implementierte Geschaeftsmethoden" in der
vom Rat kodifizierten herrschenden EPA-Doktrin patentfaehige 
Erfindungen im Sinne des Art 52 EPUe sind.

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