Re: Softwarepatente abgelehnt
Am 12 Jul 2005, um 22:56 hat PILCH Hartmut geschrieben:
>
> Das EPA hat laengst "computer-implementierte Geschaeftsmethoden"
> zu patentfaehigen Erfindungen erklaert
Nochmal: Das EPA untersteht nicht dem Gemeinschaftsrecht und ist auch
keine Institution der EU.
Es ist deshalb im Prinzip egal, was das EPA gemacht hat oder nicht,
wenn sich die EU entschließt eine eigene fuer die Mitgliedsstaaten
verbindliche Regelung zu normieren. Du darfst dem EuGH zutrauen, dass
er bei seiner Auslegung des Gemeinschaftsrechts sicher nicht blind der
Spruchpraxis des EPA folgt. Es ist noch nicht einmal naheliegend, dass
er diese Spruchpraxis als zentrales Auslegungskriterium betrachtet. Er
wird und muss sich zunaechst am normierten Gemeinschaftsrecht
orientieren.
Das Problem ist, dass Deine Ausgangsthesen bereits unzutreffend sind.
Der Ratsentwurf geht hinter die Spruchpraxis des EPA zurueck und stellt
auch ausdruecklich klar, dass blosse Geschaeftsmethoden nicht
patentierbar sind. Soweit das EPA dies anders praktiziert hat, folgt
der Entwurf dieser Linie gerade nicht.
Lutz meinte, die Argumentation mit solchen
> Tautologien muesste unter deinem Niveau sein.
Das Posting von Lutz hatte einen etwas anderen Kontext. Eine Tautologie
beinhaltet meine Argumentation nicht.
Du stellst immer wieder Thesen auf, fuer die es keine hinreichenden
tatsaechlichen Anhaltspunkte gibt. Das gipfelt dann in Behauptungen wie
der, dass der Richtlinenentwurf blosse Geschaeftsmethoden fuer
patentierbar erklaert, obwohl der Text an drei Stellen das Gegenteil
besagt und es keine einzige Passage gibt, die Deine Auffassung stützt.
Du kannst mir die Passage in der steht, dass Geschaeftsmethoden
paentierbar sind, gerne zitieren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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