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Re: Softwarepatente abgelehnt



> Axel hat es sehr juristisch und ausführlich erklärt. Du wendest hier 
> Regeln des Urheberrechts auf das Patentrecht an. Der verdrahtete 
> Apparat ist nur _eine_ Instanz/Ausbildung der Erfindung. 

Ganz umgekehrt, ich glaube du wendest Urheberrecht auf Patentrecht an.

Fuer Patente gilt das, was im Anspruch steht.  Da gibt es nicht viel
zu interpretieren (es sei denn durch Aequivalenztheorie, aber dem
sind ziemlich enge Grenzen gesetzt).

Wenn im IDEA-Patent nur ein 

        Verdrahteter Apparat, dadurch gekennzeichnet dass ..

im Anspruch steht. dann kann man mit diesem Patent nicht Software
schuetzen.  Und zwar de lege late, nicht de lege ferenda.

Das Patentrecht ist nicht so absurd, wie AHH es dich glauben macht.

Ich finde den Juristenduenkel immer wieder erscheckend.

Einige Leute sind schon dadurch fuer ein juristisches Regime zu gewinnen,
dass sie nach etwas Hoerensagen sich im Besitz eines ueberlegenen Wissens
waehnen, egal ob sie das wirklich verstehen und egal was das fuer die
Betroffenen bedeutet.  So ging es etwa bei einigen CDU-Abgeordneten des
Rechtsausschusses im Europaeischen Parlament.  Die wissen nicht, wovon
sie reden, fuehlen sich aber sehr ueberlegen und sind allein deshalb
fuer das, was die Kollegen im EPA anrichten.






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