Hartmut, Axel hat es sehr juristisch und ausführlich erklärt. Du wendest hier Regeln des Urheberrechts auf das Patentrecht an. Der verdrahtete Apparat ist nur _eine_ Instanz/Ausbildung der Erfindung. Wenn man Deiner Idee folgt, dann hat man eine Art Urheberrecht auf Apparate, aber kein Patentrecht mehr. Denn geschützt ist dann eine gewisse Form und eine gewisse Implementierung einer Idee. Das mag eine Idee sein, die de lege ferenda durchaus betrachtenswert ist. Sie hilft hilft aber im aktuellen System nicht. Das ist das, was Axel -vergeblich- versucht, Dir seit 3 Jahren beizuweichen. Erst wenn Du diesen fundamentalen Unterschied akzeptierst, kommst Du an die eigentlichen Probleme, die wir hier haben. Die Probleme können nicht auftauchen, wenn man ein Urheberrecht auf Apparate im Kopf hat. Das ist aber etwas ganz anderes und hat auch ein vollkommen anderes Schutzniveau. Gruss Rigo Am Friday 08 July 2005 09:23 verlautbarte PILCH Hartmut : > Rigo, du bist auf Axels Mindermeinung hereingefallen. > > Das Patent "schuetzt" nicht eine Idee sondern genau das, was > beansprucht wird.
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