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Re: [FYI] Supreme Court Entscheidung zu Grokster & P2P



Am 29 Jun 2005, um 15:28 hat Rigo Wenning geschrieben:

> 
> Das ist mir schon klar. Dennoch frage ich mich, wie man im dt. Recht die
> Ausdehnung des Anwendungsbereichs einer sanktionierenden Norm
> rechtfertigen würde. Man kann an objektive Zurechnung denken oder an
> adäquat kausale Verursachung. Also dürfte ein Autohersteller niemals
> damit werben, dass man mit seinem Auto Geschwindigkeiten überschreiten
> kann? Es gibt doch den Willensentschluss dazwischen, der dem verfügbaren
> Störer zugerechnet wird. Mir ist noch nicht klar, wo sie wieder zumachen
> können, wenn das Feld zu weit wird?

Mir ist Dein Einwand nicht ganz klar. Als primaeren Verletzter bzw. 
Haupttaeter habe ich den User, der mit Hilfe der Filesharing-Software 
MP3's tauscht, bzw. die Dateien auf seiner Festplatte fuer alle anderen 
User zum Download freigibt. Das ist nach deutschem Recht eine 
Urheberrechtsverletzung.

Anschliessend stellt sich dann die weitere Frage, wie man eine 
diesbezuegliche Haftung des Tauschboersenbetreibers/Anbieters der 
Filesharing-Software begruendet. Wenn der Anbieter die Nutzer foermlich 
dazu auffordert, seine Software dazu zu benutzen, um 
urheberrechtswidrig Musik oder Filme zu tauschen, liegt sowohl eine 
Teilnahmehandlung, als auch Vorsatz bzgl. der Haupttat vor.

Das laesst IMHO genuegend Spielraum, andere Einzelfaelle, in denen der 
Sachverhalt anders liegt, auch anders zu beurteilen.

Hat denn jemand ernsthaft damit gerechnet, dass die Tauschboersen mit 
ihrer haarigen Argumentation durchkommen?

Das ist noch lange kein Grund das Ende von FTP kommen zu sehen. 

Wen sollte man eigentlich verklagen, wenn man FTP untersagen wollte. ,-
)

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
-----------------------------
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
_________________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Haydstr. 2, 85354 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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