Am Wednesday 29 June 2005 15:03 verlautbarte Thomas Stadler : > Die zentrale Praemisse des Supreme Courts ist es, dass derjenige, der > eine Vorrichtung vertreibt und gleichzeitig damit wirbt, dass diese > Vorrichtung (Filesharing-Software) zur Verletzung von Urheberrechten > benutzt werden kann, dann auch verantwortlich ist fuer die Verletzung > die durch Dritte begangen wird. Das ist mir schon klar. Dennoch frage ich mich, wie man im dt. Recht die Ausdehnung des Anwendungsbereichs einer sanktionierenden Norm rechtfertigen würde. Man kann an objektive Zurechnung denken oder an adäquat kausale Verursachung. Also dürfte ein Autohersteller niemals damit werben, dass man mit seinem Auto Geschwindigkeiten überschreiten kann? Es gibt doch den Willensentschluss dazwischen, der dem verfügbaren Störer zugerechnet wird. Mir ist noch nicht klar, wo sie wieder zumachen können, wenn das Feld zu weit wird? Gruss Rigo
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