Überführung durch DNS-Fingerabdruck: warum war der noch gespeichert?
Guten Morgen,
wenn ich mich recht erinnere dürfen Speichelproben von Unschuldigen
nur genommen werden um die Daten mit dem DSN-Abdruck des Täters
zu vergleichen. Dann müssen die Daten und die Speichelprobe
vernichtet werden.
Wie kann es dann sein dass der Mooshammer-Mörder durch eine Probe
identifiziert wurde die er früher freiwillig gegeben hat? Ist das
nicht ein Rechtsbruch?
Ciao, Hanno
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