Re: Überführung durch DNS-Fingerabdruck: warum war der noch gespeichert?
"Hanno 'Rince' Wagner" <wagner@xxxxxxxx> schrieb:
>Guten Morgen,
>
>wenn ich mich recht erinnere dürfen Speichelproben von Unschuldigen
>nur genommen werden um die Daten mit dem DSN-Abdruck des Täters
>zu vergleichen. Dann müssen die Daten und die Speichelprobe
>vernichtet werden.
>
>Wie kann es dann sein dass der Mooshammer-Mörder durch eine Probe
>identifiziert wurde die er früher freiwillig gegeben hat? Ist das
>nicht ein Rechtsbruch?
Jein. RA Udo Vetter hat sich im "Lawblog" zu dieser Problematik
geäußert:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/01/17/vorschriften/
-ut
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