Re: Links und Kontext
-- Peter Ross <Peter.Ross@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
> Wenn ich das Wiedergegebene ueber das muendliche Urteil richtig verstanden
> habe, hat die Richterin schon den Kontext in Betracht gezogen, aber ihn
> nicht in der gleichen Art bewertet wie Du es gern haettest?
>
> Das ist dann etwas anders als Links ohne Kontext juristisch bewerten zu
> wollen.
nein.
Sie hat Links pauschal als Verbreiten/Zugänglichmachen bezeichnet (wenn mich
mein Gedächtnis nicht täuscht, Details wissen wir wenn das schriftliche
Urteil da ist).
Nach der Annahme der Verbreitung/Zugänglichmachung hat sie den Kontext
bewertet.
Und da ist es schon ein Unterschied ob man zuerst von einer Straftat ausgeht
und die dann sozusagen manuell ausschließt oder ob man zuerst NICHT von einer
Straftat ausgeht (was IMHO auch mit der Unschuldsvermutung korrespondiert)
und eine solche nur anhand des Kontextes bejahen kann.
Also: Straftat nur dann, wenn der Kontext es hergibt. Sonst kommt man zu der
unangenehmen Situation, dass sich entsprechende Schriften in einem eindeutig
priviligiertem Kontext befinden müssen und ob dies bei der Frage "Was haltet
Ihr Von [URL/Link]" der Fall ist, da habe ich so meine Zweifel.
Ciao
Alvar
--
** Alvar C.H. Freude
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