Am Saturday 23 October 2004 09:45 verlautbarte Oliver Gassner : ANZEIGE BEI DER POLIZEI, dabei wurde klar, dass > > Die betreffenden Flugblätter sind [kostenlos / gegen eine Gebühr von > 2 EUR] in Briefmarken im Versand erhältlich bei: ..... > > Und jetzt? Solange es sich um allgemeinzugängliche Quellen handelt, ist der Bezug erlaubt. Ist der Hinweis dann eine Verbreitung? Wenn Du auf den Import von Zeitungen (aus der DDR) und aus den USA anspielst, dazu gibt es eine reichhaltige Rechtsprechung des BVerfG aus den 50er und 60er Jahren, als Kommunisten noch als Hexen verfolgt wurden. Gleichfalls reichhaltige Quellen findet man beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinsichtlich Störsendern und grenzüberschreitendem Rundfunk (Radio Free Europe etc), Satellitenfernsehen.. Da passt übrigens auch Büssow 'rein, denn der will Feindradio verbieten. Demnächst darf man in NRW dann kein AFN mehr hören, denn die könnten ja über rotten.com reden.. Rigo
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