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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



"Thomas Stadler" schrieb:

>> Was soll denn der betreffenden 'Dokumentatiopns'-Paragraf schützen, wohl
>> primär die Möglchkeit, Dokus ÜBER Nazis zu amchen und sagen zu dürfen,
>> was sie sagen.
>
> Nein. Nein. Nein. Es geht um Berichterstattung ueber Vorgaenge des 
> Zeitgeschehens.

Wenn ich also über ein entscheidends Fußballspiel - unzweifelhaft ein
Vorgang des Zeitgeschehens - berichte, darf ich NS-Propaganda
zitieren? :) Wohl nicht wirklich.

Es muß doch ein Zusammenhang zwischen den Vorgängen des Zeitgeschehens
und der Propaganda bestehen. Und die Frage dürfte sein, wie eng dieser
Zusammenhang sein muß. Muß es eine Berichterstattung über diese
Propaganda sein? Oder wenigstens die, die sie machen? Oder reicht es
auch, wenn diese Propaganda - oder die, die sie machen - mittelbar von
diesen Vorgängen des Zeitgeschehens betroffen sind (oder deren
Ursache)?

> Die Sperrungsverfuegung sind solche Vorgaenge. Die 
> Frage ist also allein, ob Odem darueber berichtet.

Das ist m.E. etwas zu kurz gegriffen.

-thh


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