Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am 19 Oct 2004, um 20:27 hat Thomas Hochstein geschrieben:
>
> >> Was soll denn der betreffenden 'Dokumentatiopns'-Paragraf schützen,
> >> wohl primär die Möglchkeit, Dokus ÜBER Nazis zu amchen und sagen zu
> >> dürfen, was sie sagen.
> >
> > Nein. Nein. Nein. Es geht um Berichterstattung ueber Vorgaenge des
> > Zeitgeschehens.
>
> Wenn ich also über ein entscheidends Fußballspiel - unzweifelhaft ein
> Vorgang des Zeitgeschehens - berichte, darf ich NS-Propaganda zitieren?
> :)
Nicht alles was hinkt, ist deswegen schon ein Vergleich.
Wohl nicht wirklich.
Bitte zuerst mein weiteres Posting lesen, dort ist dieser Punkt
erlaeutert.
Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Propagandamittel noch nicht
einmal fuer das Verstaendnis der Berichterstattung zwingend
erforderlich sein. Ein innerer Zusammenhang reicht.
Odem berichtet ueber die Sperrungsverfuegungen und verlinkt diejenigen
Sites, die Gegenstand der Sperrungsverfuegung sind.
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.internet-law.de
_____________________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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