Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Oliver Gassner wrote:
> >
> >Nein. Nein. Nein. Es geht um Berichterstattung ueber Vorgaenge des
> >Zeitgeschehens. Die Sperrungsverfuegung sind solche Vorgaenge. Die
> >Frage ist also allein, ob Odem darueber berichtet.
>
> D.h. es ist irrelevant ob man zum Berichten über Ereignis A Ereignis B
> wirklich erwähnen MUSS?
Das ist alles vom BGH durchentschieden. Und im Gegensatz zum Gericht
habe ich diese Fragen vorab ueberprueft und nachgelesen.
Nach der Rspr. ist es so, dass das Propagandamittel bzw. der
volksverhetzende Inhalt noch nicht einmal fuer das Verstaendnis der
Berichterstattung zwingend erforderlich sein muss. Es genuegt
vielmehr, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang besteht.
>
> Und erst heute hab ich wieder gelesen, dass bei Konfliktlösungen das
> 'sich versetzen' in den anderen relativ hilfreich ist.
Es geht hier nicht um Mediation, sondern um ein Strafverfahren. Es
ist insoweit immer schwierig sich in eine juristische
Schlussfolgerung hinein zu versetzen, der es an jeglicher Begruendung
fehlt.
>
> Und (so aus dem journalistischen Standpunkt):
>
> Sind Kommentare Berichte? Wird auf Odem eher kommentiert oder eher
> berichtet?
Beides. Odem wird ja deswegen auch sowohl von den Medien als auch von
wissenschaftlichen Publikationen immer wieder als Quelle zitiert,
wenn es um die Sperrungsverfuegungen geht.
Gruesse
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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