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Re: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?



On Tue, 12 Oct 2004 21:02:23 +0200, Thomas Stadler <ts@xxxxxxxx>
wrote:

>Am Dienstag, 12. Oktober 2004 17:52 schrieb Oliver Gassner:
>
>> >
>> >Waren wir nicht schon mal per Du? ,-) Ich moechte hier keine
>>
>> Auch recht ;) Ich IRC.Kanal von Alvar hab ich jedefalls für den
>> Artikel kein Hausverbot gekriegt. ;)
>
>Das waere ja noch schoener. Ich glaube nicht, dass Alvar von Dir 
>Hofberichterstattung erwartet.

Latuernich nicht.

MIt dem Beirag ging es mir wneiger um einer uwerdigung juristischer
verfahrensweisen als um den Anteil bestimmter verfahrensweisen an dem
Urteil. Und Sta Und R'in wirkten auf ch eben nicht doof. Und die
Diskussion in den Foren und Blogs ging zu sehr in die Richtung. Was
bei Google als erstes stand, wusste ich schon ;)

>> Sie war relativ und ploetzlich aggressiv als man ihr sagte die
>> beanstandeten Server seien nicht Alvars Server ;)
>
>Na ja, ob das allein schon fuer eine ueberdurchschnitliche Medienkompetenz 
>spricht?

Geh in dei Gußgängerzone und frag dort ;) Das ist Durchschnitt ;) Ich
hab ja Alvar und Dich oft genug gehört: "Die müssen erstmal begreifen
dass das nicht Alvars Server sind." Das, was die Bezirksregierung
angezeigt hat bzw. was der andere Typ angezeigt hat, haben sie
'technisch' ja durchschaut, dass es da kein 'Einarbeiten' oder
'Umgehen' gab. Und dass es 'nur' Links waren, haben dei auch
verstanden.

>> Wie soll man ohne solche Definitionen abzuklappern das durchgehen?
>> Ggf. hättest Du alvar schon ausquentshen könne: warum er denkt dass es
>> ne Doku ist bzw. ne Satire.
>
>Das Problem ist aber, dass ich vor dem Plaedoyer an sich keine 
>Rechtsausfuehrungen machen darf und das Gericht auch versucht hat, das zu 
>unterbinden. Das bedetet, dass Alvar das vortragen muss oder ich es in Fragen 
>kleiden muesste, die ich Alvar stelle. 

OK,

"Herr Freude, was wird denn auf der Website alles dokumentiert und
wie?"
"Herr Freude, was ist genau das Ziel der Website ODEM.ORG?"
"Herr Freude, können Sie kurz erläutern, welche Verfremdungsmethoden
Sie in Ihren Kunstwerken anweden?"

>Es ist sicherlich notwendig, in der naechsten Instanz die Aspekte 
>Berichterstattung, staatsbuergerliche Aufklaerung und Satire noch etwas 
>staerker zu akzentuieren. Deswegen bin ich ja auch fuer solche 
>Berichterstattung wie der Deinen dankbar, weil sie schon zum Nachdenken 
>darueber anregt, wo man noch draufpacken muss und was man vielleicht besser 
>sein laesst. 

Firma dankt ;=)

'Mein' Redaktuer hat mir natuerlich den von Alvar ins Forum gespoteten
Brief von Dir kommentarlos zugemailt.

>Das aendert aber nichts daran, dass sich das Gericht mit meinem rechtlichen 
>Vortrag ohnehin nicht auseinandergesetzt hat. Ich halte es daher nicht fuer 
>besonders stimmig zu glauben, das Gericht haette anders reagiert, wenn man 
>noch mehr rechtliche (Detail-)Aspekte thematisiert haette. IMHO war das, was 
>wir gebracht haben, dem Gericht eh schon viel zu viel.

Schwer zu sagen, meine Interpretation: Zu wenig. wenn man massiver
auftritt, können sie es nicht ignorieren. der StA war ja bei der
Kunstfrage zurückhaltender (so a la: "Geschmacklos, aber wohl Kunst.")

>> >> Dass 'Kunst' ein Rechtsbegriff ist, ist mir allerdings neu.
>> >
>> >Wenn er im Gesetz steht, dann ist er auch ein Rechtsbegriff. Ich sagte
>> >nicht, dass es sich ausschliesslich um einen Rechtsbegriff handelt.
>>
>> Also könnte auch ein Kunstexperte was dazu beitragen ;)
>
>Aber allenfalls als Sachverstaendiger und nicht als Zeuge.,-)

OKOK.

>> >Nein. Ein zulaessiger Beweisantrag setzt voraus, dass eine konkrete
>> >Beweistatsache benannt wird. Eindruecke von Zeugen sind keine
>> >Tatsachen.
>>
>> Aber Eindrücke von riczhrern über Satire sind es? Auau ;)
>
>Genau so ist es, aber nur wenn man den juristischen Satirebegriff - der schon 
>etwas aelter ist und auf das Reichsgericht der Weimarer Republik zurueckgeht 
>- nicht kennt. ,-) Andernfalls huetet man sich als Richter vor einer 
>inahltlichen Beurteilung. 
>
>Der Satirebegriff des RG:
>"Es ist der Satire wesenseigen, daß sie mehr oder weniger stark übertreibt, 
>d.h. dem Gedanken, den sie ausdrücken will, einen scheinbaren Inhalt gibt, 
>der über den wirklich gemeinten hinausgeht, jedoch in einer Weise, daß der 
>des Wesens der Satire kundige Leser oder Beschauer den geäußerten Inhalt auf 
>den tatsächlich gemeinten zurückzuführen vermag, also erkennt, daß 
>tatsächlich nicht mehr als dieser geringere Inhalt gemeint ist."

D.h. man könnte solche Beschauer fragen, ob sie Satire erkennen. Ja?

>Der Richter muss also zunaechst den scheinbaren (vordergruendigen) Inhalt und 
>den tatsaechlich gemeinten Inhalt trennen und sich fragen, ob der kundige 
>Leser von der vordergruendigen auf die eigentliche Aussage schliessen kann.

Und wenns der Richter nicht macht, müsste es die Verteidigung machen?

>Das kannst Du jetzt mal mit FreedomFone ausprobieren und wirst merken, dass es 
>funktioniert. ,-) 

Ach? ich bin kein Jurust aber Litwissler. Nur mich musste nicht
überzeugen sondern das (O)LG ;) -- HAste ein wunderhübscher Kürzel in
der FR gesehen? *ggg*

>Das tatsaechliche Problem in einer Strafverhandlung ist aber, dass ich dort 
>schwerlich die Grundlagen des juristischen Kunst- und Satirebegriffs dozieren 
>kann. Wenn jemand ueber Satire richten will, dann muss ich unterstellen, dass 
>er seine Hausaufgaben gemacht hat, sonst ist es immer schwierig. 

Dozieren nicht, aber vorführen satt sagen: "Hey, sieht man doch,
oder?" Aber da waren wir scxhon ;)

>Zum Schluss doch noch ein paar klare Worte zu Deinem TP-Artikel, der 
>subjektive Eindruecke mit einer juristischen Hausgebrauchslogik kombiniert, 
>die teilweise einfach unstimmig ist. Das kommt mir vor wie Fuzzy-Logik meets 
>Bauchgefuehl. Ich halte das weder fuer fundiert, noch fuer sonderlich 
>ausgewogen. 

Um Jura ging es "eigentlich" auch gar nicht, sondern um eine andere
Sichtweise als die 'dumme Verschwörer'-Hypothese, die da schwirrte.

Leg den FR-Artikel dazu und Du hast ein Bild ;) 

-> http://typo.twoday.net/topics/law%2C+justiz/

(Und ich hab so einiges nicht geschrieben, z.B. was Milionis aufm Gang
zu Deinen Artikeln sagte *ggg*) [Frag halt per PM ;)]

Apropos zu der Hardwaresahce.Der Lawblogger iente, das hätte doch dei
verwaltung regeln können. 8Meinte er damit rechner konfiszieren?)
Milionis erklaert e was und ergänzte recht sinngetru: "Wenn ich heute
ein Urteil kriege und Freude die Links bestehen lässt, ist das eine
neue Tat. Und wenn er glaubt, dass ich dann nicht die rechner abhole,
dann täuscht er sich." Ob damit NUR die privaten rechner oder auch die
server gemeint waren, liess er offen. IIRC hat auch der Kollege MS da
nicht mitnotiert ;)

Apropos: 99% der anderen Artikl, die ich so lese, vergessen die
Verurteilung(shälfte) wegen Gewaltverherrlichung. Manchmal kommt man
sich doof vor ;)

Und sag Alvar, er soll nicht im Heise-Forum den StA auf korrekte URLs
hinweisen ;) )

So, genuch ;)

OG


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