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Re: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?



On Tue, 12 Oct 2004 17:35:47 +0200, "Thomas Stadler" <ts@xxxxxxxx>
wrote:

>Am 12 Oct 2004, um 15:33 hat Oliver Gassner geschrieben:
>
>> 
>> >Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Vorschlaege des Artikels,
>> >was in der muendlichen Verhandlung besser zu machen gewesen waere, z.T.
>> > schon prozessual unzulaessig gewesen waeren und insgesamt wenig
>> >durchdacht sind.
>> 
>> Woran lag es damnn Ihrer Ansicht nach, dass die Richterin doku- und
>> satireblind war oder sein wollte?
>
>Waren wir nicht schon mal per Du? ,-) Ich moechte hier keine 

Auch recht ;) Ich IRC.Kanal von Alvar hab ich jedefalls für den
Artikel kein Hausverbot gekriegt. ;)

>Mutmassungen anstellen. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, dann 
>werde ich eine klare Einschaetzung dazu haben. Ich glaube aber nicht, 
>dass die Richterin nachgearbeitet hat, wie die Rechtsbegriffe der 
>staatsbuergerlichen Aufklaerung, der Berichterstattung und der Satire 
>vom BVerfG und vom BGH definiert werden.

Schwer zu sagen, sie hat nen Halbtagsjob ;) (Schon wieder was, was ich
nicht geschrieben hab ;) )

>Amstgericht ist einfach Massenjustiz und wenn dann mal Faelle kommen, 
>die aus dem Rahmen fallen und sich fuer einen Richter nicht ganz 
>alltaegliche Sach- und Rechtsfragen stellen, dann kann man sich 
>einarbeiten oder vor der Materie kapitulieren. Letzteres hat m.E. diese 
>Richterin gemacht. 

Yep, und IMO hat sie in einer Weise kapituliert, die dem nachfolgenden
KOllegen das Leben nicht zu schwer macht.

>Ein Zuschauer meinte, sie sei ueberfordert gewesen und haette dies zu 
>ueberspielen versucht. Ich habe von verschiedenen Leuten die da waren, 
>sehr unterschiedliche Meinungen gehoert. Der Eindruck, Sie sei gut 
>vorbereitet gewesen und haette ueber eine gewisse Netzkompetenz 
>verfuegt, hat sich mir jedenfalls nicht aufgedraengt. Ich sehe auch 
>nicht, welche Umstaende fuer diese Annahme sprechen. 

Sie war relativ und ploetzlich aggressiv als man ihr sagte die
beanstandeten Server seien nicht Alvars Server ;)

>Ich bin auch nach wie vor der Auffassung, dass die Voraussetzungen fuer 
>eine Verfahrenseroeffnung erst gar nicht vorgelegen haben, was wir im 
>Zwischenverfahren schon ueber ca. 5 Seiten dargelegt haben. Die Akte 
>lag dann mehre Monate beim Gericht, anschliessend wurde die Anklage 
>unveraendert zugelassen. Zumindest in der Theorie musste das Gericht 
>die Sache schon fuer den Eroeffnungsbeschluss eingehend pruefen. 

Doie lnage Pasuenzeit erklaerte ein SPrecher mit der Tatsache, adss
man im Sommer sowas gar nicht verhandle weil da Leute weg seien ;))

>Auch in der Verhandlung habe ich nicht den Ansatz einer juristischen 
>Begruendung erkennen koennen, was irgendwie zum Zwischenverfahren 
>gepasst hat. 

Indeed.

>> Ich jedenfalls hatte den *Eindruck*, dass mehr über 'wann war was'
>> diskutiert wurde, als dargestellt wurde
>> 
>> * "A. ist eine Satire, denn... weil..." (es kam eher. A st eien
>> Satire, denn der Vorschlag ist grotesk, das sieht ja jeder.'
>> Offensichtlich sah es die Richerin nicht.
>> 
>> * Oder "B. ist eine Dokumetation, sie listet folgendes auf etc. und wäre
>> ohne die Nennung der Links nicht vollständig."
>
>Diese Einwaende sind ja nicht ganz unberechtigt. Nur ist es schwierig, 

Danke ;)

>wenn man ganz vorne anfangen muss. Ich muss dann also zuerst damit 

Beim Linken habt ihr das ja auch gemacht.

>beginnen, wie staastbuergerlcihe Aufklaerung, Berichterstattung und 
>Kunst im juristischen Sinne zu definieren ist, weil sonst ja unklar 
>bleibt, welche Kriterien massgeblich sind. Wenn ich das mache dann 
>bekomme ich - wie ja auch geschehen - zu hoeren, dass ich mir meine 
>Rechtsausfuehrungen fuers Plaedoyer aufheben soll. 

Wie soll man ohne solche Definitionen abzuklappern das durchgehen?
Ggf. hättest Du alvar schon ausquentshen könne: warum er denkt dass es
ne Doku ist bzw. ne Satire.

>Dann muss man 
>einzeln erlaeutern, warum im konkreten Fall eine Berichterstattung, 
>staatsbuergerliche Aufklaerung und Satire vorliegt. Das erfordert eine 
>Bewertung vieler einzelner Aspekte.

Indeed ;) Sie hatte keinen termin mehr an dem Nachmittag, d.h ihr
hatte bis 17:00 bis sie nervös geworden wäre.

>> Dass 'Kunst' ein Rechtsbegriff ist, ist mir allerdings neu. 
>
>Wenn er im Gesetz steht, dann ist er auch ein Rechtsbegriff. Ich sagte 
>nicht, dass es sich ausschliesslich um einen Rechtsbegriff handelt.

Also könnte auch ein Kunstexperte was dazu beitragen ;)

>>Aber die
>> Literaturwissenschaftler reden ja auch über 'Schuld'. Dann sind die
>> beiden Wissenscaften wieder quitt.
>> 
>> Kann man nun wirklich nicht Zeugen über ihren Eindruck befragen? Oder
>> jemand vom Wiesenzthal-Zentrum o.ä.
>
>Nein. Ein zulaessiger Beweisantrag setzt voraus, dass eine konkrete 
>Beweistatsache benannt wird. Eindruecke von Zeugen sind keine 
>Tatsachen. 

Aber Eindrücke von riczhrern über Satire sind es? Auau ;)

>> Dass die Dokumente aus den USa volksverhetzend sind, daran zwiefelt ja
>> keiner, aber wie ich schrieb: Slebst ein junher jüdischer Journalist,
>> ich schätze: mitte 30, findet solche Links OK und er ist sicher nicht
>> allein.
>
>Das mag zwar stimmungstechnisch interessant sein, ist aber fuer die 
>juristische Bewertung irrelevant. 

Man kann ja nur gegen jemand hetzen, der sich durch eine h´Handlung
auch gehetzt fühlt. Ob es wehgetan hat, fragt man ja immer das Opfer,
nicht den Richter.

OG


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