Re: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?
On Tue, 12 Oct 2004 17:35:47 +0200, "Thomas Stadler" <ts@xxxxxxxx>
wrote:
>Am 12 Oct 2004, um 15:33 hat Oliver Gassner geschrieben:
>
>>
>> >Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Vorschlaege des Artikels,
>> >was in der muendlichen Verhandlung besser zu machen gewesen waere, z.T.
>> > schon prozessual unzulaessig gewesen waeren und insgesamt wenig
>> >durchdacht sind.
>>
>> Woran lag es damnn Ihrer Ansicht nach, dass die Richterin doku- und
>> satireblind war oder sein wollte?
>
>Waren wir nicht schon mal per Du? ,-) Ich moechte hier keine
Auch recht ;) Ich IRC.Kanal von Alvar hab ich jedefalls für den
Artikel kein Hausverbot gekriegt. ;)
>Mutmassungen anstellen. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, dann
>werde ich eine klare Einschaetzung dazu haben. Ich glaube aber nicht,
>dass die Richterin nachgearbeitet hat, wie die Rechtsbegriffe der
>staatsbuergerlichen Aufklaerung, der Berichterstattung und der Satire
>vom BVerfG und vom BGH definiert werden.
Schwer zu sagen, sie hat nen Halbtagsjob ;) (Schon wieder was, was ich
nicht geschrieben hab ;) )
>Amstgericht ist einfach Massenjustiz und wenn dann mal Faelle kommen,
>die aus dem Rahmen fallen und sich fuer einen Richter nicht ganz
>alltaegliche Sach- und Rechtsfragen stellen, dann kann man sich
>einarbeiten oder vor der Materie kapitulieren. Letzteres hat m.E. diese
>Richterin gemacht.
Yep, und IMO hat sie in einer Weise kapituliert, die dem nachfolgenden
KOllegen das Leben nicht zu schwer macht.
>Ein Zuschauer meinte, sie sei ueberfordert gewesen und haette dies zu
>ueberspielen versucht. Ich habe von verschiedenen Leuten die da waren,
>sehr unterschiedliche Meinungen gehoert. Der Eindruck, Sie sei gut
>vorbereitet gewesen und haette ueber eine gewisse Netzkompetenz
>verfuegt, hat sich mir jedenfalls nicht aufgedraengt. Ich sehe auch
>nicht, welche Umstaende fuer diese Annahme sprechen.
Sie war relativ und ploetzlich aggressiv als man ihr sagte die
beanstandeten Server seien nicht Alvars Server ;)
>Ich bin auch nach wie vor der Auffassung, dass die Voraussetzungen fuer
>eine Verfahrenseroeffnung erst gar nicht vorgelegen haben, was wir im
>Zwischenverfahren schon ueber ca. 5 Seiten dargelegt haben. Die Akte
>lag dann mehre Monate beim Gericht, anschliessend wurde die Anklage
>unveraendert zugelassen. Zumindest in der Theorie musste das Gericht
>die Sache schon fuer den Eroeffnungsbeschluss eingehend pruefen.
Doie lnage Pasuenzeit erklaerte ein SPrecher mit der Tatsache, adss
man im Sommer sowas gar nicht verhandle weil da Leute weg seien ;))
>Auch in der Verhandlung habe ich nicht den Ansatz einer juristischen
>Begruendung erkennen koennen, was irgendwie zum Zwischenverfahren
>gepasst hat.
Indeed.
>> Ich jedenfalls hatte den *Eindruck*, dass mehr über 'wann war was'
>> diskutiert wurde, als dargestellt wurde
>>
>> * "A. ist eine Satire, denn... weil..." (es kam eher. A st eien
>> Satire, denn der Vorschlag ist grotesk, das sieht ja jeder.'
>> Offensichtlich sah es die Richerin nicht.
>>
>> * Oder "B. ist eine Dokumetation, sie listet folgendes auf etc. und wäre
>> ohne die Nennung der Links nicht vollständig."
>
>Diese Einwaende sind ja nicht ganz unberechtigt. Nur ist es schwierig,
Danke ;)
>wenn man ganz vorne anfangen muss. Ich muss dann also zuerst damit
Beim Linken habt ihr das ja auch gemacht.
>beginnen, wie staastbuergerlcihe Aufklaerung, Berichterstattung und
>Kunst im juristischen Sinne zu definieren ist, weil sonst ja unklar
>bleibt, welche Kriterien massgeblich sind. Wenn ich das mache dann
>bekomme ich - wie ja auch geschehen - zu hoeren, dass ich mir meine
>Rechtsausfuehrungen fuers Plaedoyer aufheben soll.
Wie soll man ohne solche Definitionen abzuklappern das durchgehen?
Ggf. hättest Du alvar schon ausquentshen könne: warum er denkt dass es
ne Doku ist bzw. ne Satire.
>Dann muss man
>einzeln erlaeutern, warum im konkreten Fall eine Berichterstattung,
>staatsbuergerliche Aufklaerung und Satire vorliegt. Das erfordert eine
>Bewertung vieler einzelner Aspekte.
Indeed ;) Sie hatte keinen termin mehr an dem Nachmittag, d.h ihr
hatte bis 17:00 bis sie nervös geworden wäre.
>> Dass 'Kunst' ein Rechtsbegriff ist, ist mir allerdings neu.
>
>Wenn er im Gesetz steht, dann ist er auch ein Rechtsbegriff. Ich sagte
>nicht, dass es sich ausschliesslich um einen Rechtsbegriff handelt.
Also könnte auch ein Kunstexperte was dazu beitragen ;)
>>Aber die
>> Literaturwissenschaftler reden ja auch über 'Schuld'. Dann sind die
>> beiden Wissenscaften wieder quitt.
>>
>> Kann man nun wirklich nicht Zeugen über ihren Eindruck befragen? Oder
>> jemand vom Wiesenzthal-Zentrum o.ä.
>
>Nein. Ein zulaessiger Beweisantrag setzt voraus, dass eine konkrete
>Beweistatsache benannt wird. Eindruecke von Zeugen sind keine
>Tatsachen.
Aber Eindrücke von riczhrern über Satire sind es? Auau ;)
>> Dass die Dokumente aus den USa volksverhetzend sind, daran zwiefelt ja
>> keiner, aber wie ich schrieb: Slebst ein junher jüdischer Journalist,
>> ich schätze: mitte 30, findet solche Links OK und er ist sicher nicht
>> allein.
>
>Das mag zwar stimmungstechnisch interessant sein, ist aber fuer die
>juristische Bewertung irrelevant.
Man kann ja nur gegen jemand hetzen, der sich durch eine h´Handlung
auch gehetzt fühlt. Ob es wehgetan hat, fragt man ja immer das Opfer,
nicht den Richter.
OG
--
oliver gassner - radbrunnengasse 1/2 - D-71665 vaihingen an der enz
og@xxxxxxxxx - mobil 0179 297 234 2 - http://www.oliver-gassner.de/
literatur: http://www.carpe.com/ - IM jabber/psi: OliverG @ jabber.org
community-blog (iraq + terror): http://cyberabad.de/warscan/
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx