On Tue, Oct 12, 2004 at 07:41:55AM +0200, Florian Weimer wrote: > * Florian Laws: > > Und damit nicht nur als URI ein Dokument identifizieren (so wie ein > > Literatur- verweis), sondern gleichzeitig als URL einen Zugriffspfad Ein Literaturverweis liefert auch explizit alle Informationen, um sich das Dokument zu besorgen. Das ist der Sinn eines Literaturverweis und nicht reine Identifikation. Wozu muß man sonst den Verlag mit Adresse angeben? > > mitliefern, uud der Zugriffspfad das ist, was von Staatsanwalt und > > Richter als "das ist eine Zugänglichmachung" ausgelegt wird? > > Und einige Techniker behaupten sehr lautstark, die Verschränkung von > Zugriffspfad und Name sei unvermeidbar -- und unternehmen auch nichts, > dies zu ändern, selbst wenn dies wünschenswert wäre. Daß sich URIs (z.b. Content-Hashs) nicht durchsetzen ist weniger der Unwille der Techniker, sondern liegt vor allem darin, daß die Content-Anbieter die Kontrolle über die Verbreitung des Dokuments behalten wollen. Denn solange der Zugriffspfad im Namen festgeschrieben ist, und der Zugriffspfad auf einem von den Content-Anbietern kontrollierten Stück Technik endet, haben diese die volle Kontrolle über die Verbreitung des Dokuments. Die Content-Anbieter haben deshalb beim WWW viel mehr Kontrolle über die Verbreitung als bei Print-Medien. Das Gegenmodell sind P2P Netze. Da werden die Dokumente nicht durch URLs referenziert, sondern z.B. durch Content-Hashs, und der ursprüngliche Anbieter verliert komplett die Kontrolle über die Verbreitung. Deshalb ist ein Untergang des Netzes nicht zu befürchten, selbst wenn URLs als Zugänglichmachung eingestuft würden. Es würde nur den Übergang zu Zensur-resistenteren Strukturen beschleunigen. Gruß, Martin -- One night, when little Giana from Milano was fast asleep, she had a strange dream.
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