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Re: Zwei Gedanken zu Links



Am Saturday 09 October 2004 16:26 verlautbarte Florian Laws :
>
> 1) Zur Transitivität:
> eine Seite mit einem Meta-Refresh.) Andererseits kann man transitive
> Verantwortung nicht beliebig ausdehnen, da gibt es den Einwand mit
> "in 6 Klicks durch das Web" oder auch mit Links beispielsweise auf
> ein Web-Directory oder eine Suchmaschine.

Warum nicht alle sittenwidrigen Links mit einer Freiheitsstrafe bis zu 
fünf Jahren bestrafen?

Genau das ist im Wettbewerbsrecht passiert: Einer deutschen 
Niederlassung wurde die Web-site des US-Konzerns zugerechnet. Dort gab 
es (ganz normal) vergleichende Werbung und der Konzern wurde verurteilt 
und hat sich aus DE zurückgezogen. 

>
>   Ich finde es allerdings durchaus vertretbar, zu fordern, dass sich
>   transitive Verantwortung für verlinkte Inhalte auch auf die
> Unterseiten bezieht, die ebenfalls von der Person/Organisation
> erstellt wurden, die auch für die verlinkte Seite verantwortlich ist.

Egal was Du machst, Du wirst den Deckel nie wieder zukriegen, den Du da 
aufmachst. Es läuft auf ein quasi-Verbot des Web hinaus, weil eine 
Web-site einfach ein zu grosses Haftungsrisiko bedeutet wegen der 
Links. Es wird zu monolithischen Einzelsites kommen, die im Radio mit: 
"surfen sie zu example.com" beworben werden. 

>
> 2) Links als Literaturverweis oder "Zugänglichmachung"
>
>   Zweifellos ist die Entsprechung eines Literaturverweises im WWW
>   der Hyperlink, aber ich denke, ein Link im WWW geht in seiner
> Funktion über den bloßen Literaturverweis hinaus, eben weil man so
> schön einfach darauf klicken kann, und dann beinahe sofort das
> referenzierte Dokument angezeigt wird. 

Richtig, deswegen wird demnächst im RFC 3483 ein neues Protokoll für 
DAUs eingeführt, damit der DAU und die Polizei die Seite erst nach 2 
Wochen bekommt, damit solch erhellendes gedankliches Kleinod seine 
Entsprechung findet. 

Ich gebe es auf..

Rigo

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