Am Saturday 09 October 2004 16:26 verlautbarte Florian Laws : > > 1) Zur Transitivität: > eine Seite mit einem Meta-Refresh.) Andererseits kann man transitive > Verantwortung nicht beliebig ausdehnen, da gibt es den Einwand mit > "in 6 Klicks durch das Web" oder auch mit Links beispielsweise auf > ein Web-Directory oder eine Suchmaschine. Warum nicht alle sittenwidrigen Links mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestrafen? Genau das ist im Wettbewerbsrecht passiert: Einer deutschen Niederlassung wurde die Web-site des US-Konzerns zugerechnet. Dort gab es (ganz normal) vergleichende Werbung und der Konzern wurde verurteilt und hat sich aus DE zurückgezogen. > > Ich finde es allerdings durchaus vertretbar, zu fordern, dass sich > transitive Verantwortung für verlinkte Inhalte auch auf die > Unterseiten bezieht, die ebenfalls von der Person/Organisation > erstellt wurden, die auch für die verlinkte Seite verantwortlich ist. Egal was Du machst, Du wirst den Deckel nie wieder zukriegen, den Du da aufmachst. Es läuft auf ein quasi-Verbot des Web hinaus, weil eine Web-site einfach ein zu grosses Haftungsrisiko bedeutet wegen der Links. Es wird zu monolithischen Einzelsites kommen, die im Radio mit: "surfen sie zu example.com" beworben werden. > > 2) Links als Literaturverweis oder "Zugänglichmachung" > > Zweifellos ist die Entsprechung eines Literaturverweises im WWW > der Hyperlink, aber ich denke, ein Link im WWW geht in seiner > Funktion über den bloßen Literaturverweis hinaus, eben weil man so > schön einfach darauf klicken kann, und dann beinahe sofort das > referenzierte Dokument angezeigt wird. Richtig, deswegen wird demnächst im RFC 3483 ein neues Protokoll für DAUs eingeführt, damit der DAU und die Polizei die Seite erst nach 2 Wochen bekommt, damit solch erhellendes gedankliches Kleinod seine Entsprechung findet. Ich gebe es auf.. Rigo
Attachment:
pgpESw8tSSh2w.pgp
Description: PGP signature