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Zusammenfassung: Verhandlung wegen Links



Hallo Liste,

bezüglich der Diskussion hier über die Verhandlung möchte ich mal ein paar
Sachen zusammenfassen und klarstellen.


Einige der Zuschauer und einige der hier schreibenden waren wohl enttäuscht
über mich. Wahrscheinlich haben sie gedacht: oh da kommt der Superheld und
mäht den bösen blöden Staatsanwalt nieder, legt eine Super-Show hin und
kriegt einen Freispruch.

Liebe Leute, vergesst das, so läuft das nicht. Je höher die Ansprüche desto
tiefer der Fall. Und ich bin mir sicher, dass gerade diejenigen, die hier
groß herumseiern, es selbst auch nicht besser gemacht hätten. Wart Ihr schon
mal Angeklagt in einem Strafverfahren? Mit einer unfreundlich-kalten
Richterin?

Natürlich hätte man das eine oder andere anders machen können, natürlich
hätten wir eine andere Taktik wählen können, natürlich habe ich einige Sachen
gemacht/gesagt, die ungeschickt waren. Natürlich sind Fehler passiert. Wo
passiert das nicht? Wem wären keine Fehler passiert?

Und ebenso natürlich habt Ihr nur einen Teil der ganzen Geschichte
mitbekommen: nahezu alle Punkte die Ihr kritisiert, wurden bereits im
Vorverfahren angesprochen. Die erste Stellungnahme von Thomas Stadler gibt es
auf der ODEM-Website zu lesen:

  <http://odem.org/aktuelles/stellungnahme.de.html>


Und: ja, es ging bzw. geht um eine Grundsatzdiskussion. Sowohl dem
Staatsanwalt als auch mir. Ihr habt ja mitbekommen: der Staatsanwalt will ein
Grundsatzurteil (das war vorher natürlich nicht bekannt) und will bis zum OLG
gehen. Und ich hätte nichts anderes als einen Freispruch akzeptiert: auch
keine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

Ansonsten ging es darum, möglichst ruhig und ohne direkte Angriffe auf den
Staatsanwalt auszukommen. Ich kann ja durchaus auch mal giftig und laut
werden, wenn einer Mist erzählt -- nur das ist in so einer Situation nicht
wirklich sinnvoll.
Und es ging explizit darum, den Hintergrund von ODEM und der Projekte zu
erläutern. Ihr könnt Euch doch nicht allen ernstes beschweren, es sei kein
Kontext da und gleichzeitig mir vorwerfen, dass ich genau diesen versucht
habe darzustellen.


Ich sehe es in der Zwischenzeit so: in der vorhandenen Personalkonstellation
wäre es so oder so zu einer Verurteilung gekommen. Und ob das nun 60 oder 120
Tagessätzte sind: nungut, darauf kommt es auch nicht mehr an, da ja die
nächste Instanz ruft ...


Ihr vergesst auch, dass die Richterin letztlich in verfassungswidriger Weise
ihren eigenen Kunstbegriff angewandt hat. Und dass sie, ohne jegliche
Begründung Links als Verbreiten und Zugänglichmachen ansieht (hat in dem
Zusammenhang jemand das Wörtchen "weil" gehört?).


Und hiermit kommen wir auch schon zum nächsten Punkt:

Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares
Verbreiten und Zugänglichmachen ansehen, müssen auch sagen dass ...

  - eine Antwort auf die Frage "Was soll denn konkret gesperrt werden"
    strafbar ist wäre
 
  - sich die Verantwortlichen des FITUG e.V. strafbar machen würden, 
    da auf der Website bekanntermaßen im Archiv die URLs verlinkt sind

  - das FITUG-Listen-Archiv umgehend gesäubert werden müsste
 
  - diejenigen, die die URLs in Newsgroups, Mailinglisten, Chats 
    und Foren nennen, sich strafbar machen würden

  - die Frage "hallo, was haltet Ihr von ..." strafbar wäre

  - die Linkliste von Burks ebenso illegal wäre wie ein Verweisen
    auf diese

  - Links auf zweifelhafte Websites, auch zivilrechtlich zweifelhafte,
    verboten sein sollten

  - und dass damit also die gesamte Diskussion über die betreffenden 
    Websites unmöglich wird und die Diskussion über die 
    Sperrverfügungen nur noch eingeschränkt möglich wäre.


Dies betrifft dann auch nicht nur das Strafrecht, sondern auch in den
verschiedensten Zusammenhängen das Zivilrecht, beispielsweise auch den
FTP-Explorer-Fall. 


Ich sehe das nicht so. Ich sage: Links sind erstmal neutral und es kommt auf
den Kontext an. Im Zweifelsfall für den Angeklagten, und ansonsten muss
gezeigt werden, dass die Links aus verwerflichen Gründen gesetzt bzw. die
URLs gepostet wurden.
Wer Links als Verbreitung oder Zugänglichmachen ansieht, der mißversteht die
Technik.

Oder anders gesagt: Es muss immer eine Prüfung des Einzelfalls vorgenommen
werden.


Aber selbst wenn man einem Link per se eine Verbreitung und Zugänglichmachung
unterstellt, kommt es auch wieder auf den Kontext drauf an:

Zur Dokumentation über das Zeitgeschehen [...] sowie zur Kunst wäre auch das
Verbreiten erlaubt. vgl. StGB §§ 86(3) und 130/131


Ich habe keine für mich nachvollziehbare und sinnvolle Begründung gelesen,
warum die Links, um dies es in der Verhandlung ging, überflüssig sein sollen.
Weder in der alten noch in der neuen Doku noch bei FreedomFone. Das schließt
natürlich nicht aus, dass die alten Zensur-Seiten veraltet und nicht der
Weisheit letzter Schluss sind. Sonst wären sie ja immer noch von der
Startseite aus verlinkt. ;-)


Ciao
  Alvar

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