Re: Zusammenfassung: Verhandlung wegen Links
Alvar Freude schrieb:
> Natürlich hätte man das eine oder andere anders machen können, natürlich
> hätten wir eine andere Taktik wählen können, natürlich habe ich einige Sachen
> gemacht/gesagt, die ungeschickt waren. Natürlich sind Fehler passiert. Wo
> passiert das nicht? Wem wären keine Fehler passiert?
Ich glaube nicht, daß Dir jemand einen Vorwurf macht. Ich für meinen
Teil bin nur der Ansicht, daß ich's an Deiner Stelle anders zu machen
versucht hätte. Ob das was geändetr hätte oder auch nur wirklich
besser gewesen wäre, ist damit natürlich nicht gesagt.
> Und ebenso natürlich habt Ihr nur einen Teil der ganzen Geschichte
> mitbekommen: nahezu alle Punkte die Ihr kritisiert, wurden bereits im
> Vorverfahren angesprochen. Die erste Stellungnahme von Thomas Stadler gibt es
> auf der ODEM-Website zu lesen:
Davon gehe ich aus. - Ich habe auch nicht angenommen, daß das nie
Thema war. Was ich für ungeschickt hielt, waren zwei Punkte: daß es in
der Hauptverhandlung einen sehr kleinen Raum einnahm, und daß Deine
anderen Erklärungen IMHO geeignigt waren, einen - vermutlich -
falschen Eindruck zu erwecken.
Was die Hauptverhandlung von der vorherigen Papierschlacht
unterscheidet, ist, daß man als Richter dort zum ersten Mal einen
persönlichen Eindruck von dem Angeklagten gewinnen kann, und sich
damit auch ein Bild von seinen Motiven zu machen versuchen kann. Ich
hatte den Eindruck, daß das eher ungünstig ausgefallen sein könnte.
Ob ich damit Recht habe, weiß natürlich kein Mensch.
> Ihr vergesst auch, dass die Richterin letztlich in verfassungswidriger Weise
> ihren eigenen Kunstbegriff angewandt hat.
Klar, alle und alles sind/ist verfassungswidrig.
> Und dass sie, ohne jegliche
> Begründung Links als Verbreiten und Zugänglichmachen ansieht (hat in dem
> Zusammenhang jemand das Wörtchen "weil" gehört?).
Dass die mündliche Begründung nicht gut war, ist allen klar. Daher
gibt's ja auch eine schriftliche solche, die letztlich entscheidend
ist.
> Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares
> Verbreiten und Zugänglichmachen ansehen, müssen auch sagen dass ...
Ich zweifele, ob jemand hier das tut; nicht ausschließen will ich
allerdings, dass StA -GL- Milionis das so sieht.
> Ich sehe das nicht so. Ich sage: Links sind erstmal neutral und es kommt auf
> den Kontext an. Im Zweifelsfall für den Angeklagten, und ansonsten muss
> gezeigt werden, dass die Links aus verwerflichen Gründen gesetzt bzw. die
> URLs gepostet wurden.
Nein, "verwerfliche Gründe" braucht's da nicht. Man kann auch aus
moralisch positiv zu bewertenden Motiven Unrecht tun. Wer bspw.
Nazi-Propaganda verbreitet, weil er meint, (nur) wer das liest,
erkennt, was für ein Unsinn und Dreck das ist, der hat wohl kaum
verwerfliche Motive, macht sich aber sicherlich strafbar.
-thh
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