Axel, hältst Du es für möglich, daß man eine Unterscheidung im Anspruch AUF ein Patent so einführen kann, dass die Unterscheidung von Florian Praxis würde? Dann hätte der Produzent die Wahl: Entweder er hat eine Software-API und kann die Steuerung leicht ändern, kann aber die Software nicht patentieren, oder er muss hart verdrahten, was einen höheren Aufwand bedeutet und damit zu weniger Patenten führt. Wäre es eine Idee, ein Stück der Erfindung bei Anmeldung zu verlangen um Luft-Patente zu vermeiden? Gruss Rigo Am Saturday 18 September 2004 13:06 verlautbarte Axel H Horns : > On 17 Sep 2004, at 14:23, Florian Weimer wrote: > > > also Patente auf in 'Hardware gegossene Software' kann ich von > > > meinem heutigen Standpunkt aus sehr gut verstehen... (also > > > fertige Steuerchipps). > > > > > > Die Software, falls die Dinger mehr oder weniger frei > > > programmierbar sein sollten, sollte natuerlich nicht mehr > > > patentierbar sein... (noch etwas grob natuerlich) > > > > Der eigentliche Punkt ist folgender: Wenn ich dieselbe Aufgabe mit > > einem mehr oder weniger handelsüblichen Allzweckrechner löse, kann > > ich dann das Patent verletzen? > > Nur wenn das System aus Rechner plus Software die Aufgabe auf > dieselbe Art loest, d.h. wie sie im Patentanspruch identifiziert > wird. > > Patente auf computerimplementierte Erfindungen sowie auf > computerimplementierbare Erfindungen koennen durch Software verletzt > werden. Und all dies, obwohl keine "Software" patentiert worden ist. >
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