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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 12 Jul 2005, um 22:56 hat PILCH Hartmut geschrieben:


> 
> Das EPA hat laengst "computer-implementierte Geschaeftsmethoden"
> zu patentfaehigen Erfindungen erklaert 

Nochmal: Das EPA untersteht nicht dem Gemeinschaftsrecht und ist auch 
keine Institution der EU.

Es ist deshalb im Prinzip egal, was das EPA gemacht hat oder nicht, 
wenn sich die EU entschließt eine eigene fuer die Mitgliedsstaaten 
verbindliche Regelung zu normieren. Du darfst dem EuGH zutrauen, dass 
er bei seiner Auslegung des Gemeinschaftsrechts sicher nicht blind der 
Spruchpraxis des EPA folgt. Es ist noch nicht einmal naheliegend, dass 
er diese Spruchpraxis als zentrales Auslegungskriterium betrachtet. Er 
wird und muss sich zunaechst am normierten Gemeinschaftsrecht 
orientieren.

Das Problem ist, dass Deine Ausgangsthesen bereits unzutreffend sind. 
Der Ratsentwurf geht hinter die Spruchpraxis des EPA zurueck und stellt 
auch ausdruecklich klar, dass blosse Geschaeftsmethoden nicht 
patentierbar sind. Soweit das EPA dies anders praktiziert hat, folgt 
der Entwurf dieser Linie gerade nicht.

 Lutz meinte, die Argumentation mit solchen
> Tautologien muesste unter deinem Niveau sein.

Das Posting von Lutz hatte einen etwas anderen Kontext. Eine Tautologie 
beinhaltet meine Argumentation nicht. 

Du stellst immer wieder Thesen auf, fuer die es keine hinreichenden 
tatsaechlichen Anhaltspunkte gibt. Das gipfelt dann in Behauptungen wie 
der, dass der Richtlinenentwurf blosse Geschaeftsmethoden fuer 
patentierbar erklaert, obwohl der Text an drei Stellen das Gegenteil 
besagt und es keine einzige Passage gibt, die Deine Auffassung stützt. 

Du kannst mir die Passage in der steht, dass Geschaeftsmethoden 
paentierbar sind, gerne zitieren.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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