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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 13 Jul 2005, um 11:08 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:


> 
> Thomas, Du solltest verstehen, daß ein Techniker nur zwei Wortlaute
> akzeptieren kann: "X ist verboten" oder die komplette Nichterwähnung von
> X. 

Dann musst Du aber verstehen - ich glaube Du hast es eh laengst 
verstanden - dass das nicht juristischer Diktion und Methodik 
entspricht. Wir diskutieren hier aber ueber die Auslegung einer EU-
Richtlinie, also eines Gesetzeswerks. Die ist nach juristischen 
Masstaben formuliert und auch anhand juristischer Methodik auszulegen.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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