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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > > Ausserdem nimmst Du an, dass sich "naheliegende und nicht
> > > technische" auf "Trivialvorgaenge" und "Geschäftsmethoden"
> > > gleichermassen bezieht. Das ist aber nur eine mögliche
> > > Interpretation und Du sagst uns nicht, warum es die richtige sein
> > > soll.
> >
> > Es ist die naheliegende Auslegung.
> 
> Behauptungen sind frei von Argumenten.

Ein Satz wie

        blaue und gruene Steine und Murmeln

wird nun mal zunaechst als

        (blaue und gruene) (Steine und Murmeln)

interpretiert.  Andere Interpretationen sind moeglich aber
nicht naheliegend.

> Ich denke nein. Du hast bisher keine Begründung geliefert. Ich kann Dir 
> eine liefern: Trivialvorgänge können durchaus technisch. 
> Geschäftsmethoden werden in diesem Kontext gerade als Gegenteil zu 
> "technischem Beitrag" benutzt. 

Laut "aktueller Rechtslage" koennen Geschaeftsmethoden technische
Beitraege liefern.

Noch einmal: s. dazu 

        Warum Amazon 1 Click eine patentfaehige Erfindung ist
        http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/tech/

und lies die Beitraege angesehener Patentanwaltskanzleien oder auch
des EPA selbst oder den seines Praesidenten

        http://swpat.ffii.org/papiere/grur-kober0106/

wenn du noch immer meinst, ich wuerde denen nur etwas in die Schuhe
schieben.

> Insofern stehen sie als Platzhalter für 
> alle "nichttechnischen Vorgänge". 

Nein, Geschaeftsmethoden koennen technische Probleme (z.B.
Verringerung der benoetigten Zahl von Mausklicks) loesen und
dadurch "einen technische Beitrag im Rahmen des erfinderischen
Schrittes leisten".

> > Und wiegesagt, laut "aktueller Rechtslage" *sind* Geschaeftsmethoden
> > patentfaehig.  Der Satz waere also falsch (im Sinne des
> > Sprachgebrauchs der Ratsbeamten), wenn man das nicht so beziehen
> > wuerde.  Wenn die Ratsbeamten beabsichtigt haetten, an dieser
> > "aktuellen Rechtslage" etwas zu aendern, haetten sie das schon ohne
> > Umschweife in einen *Artikel* schreiben muessen.
> 
> Wer vertritt offen, dass Geschäftsmethoden in der EU patentierbar sein 
> sollen? Ich kenne da niemanden. 

Vielleicht schaust du immer dann weg, wenn ich mir die Muehe mache, deine
Vorwuerfe akribisch zu beantworten.

> Wenn Du das behauptest, dann musst Du 
> eine irgendwo archivierte Aussage, ein Gerichtsurteil oder einen 
> juristischen Aufsatz anführen. Ansonsten bleibt es eine unbeachtliche 
> Behauptung. Du bist der Meinung, dass der Ratstext es erlaubt hätte, 
> begründest Deine Meinung aber nicht (ausser mit der Annahme, die andere 
> Seite wäre zu allem fähig), insbesondere da Deine Meinung gegen den 
> Wortlaut der Erwägungsgründe geht, besteht nach juristischer 
> Methodenlehre ein erhöhter Bedarf an Begründung. Dem bist Du nicht 
> gerecht geworden, denn Du hast behauptet, nicht begründet (ausser dass 
> die andere Seite das sicher langfristig vorgehabt hätte)

Wiegesagt, ein wenig Nachlesen der von mir gelieferten Verweise
haette genuegt.

Und die Beweislast liegt da noch nicht einmal bei mir.  Dass das
EPA Geschaeftsmethoden fuer patentfaehig erachtet, kann in Juristenkreisen
einfach als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden. 

> > > Denn dann sind
> > > Geschäftsmethoden unzulässig unabhängig von der Frage, ob sie
> > > naheliegend oder nicht technisch sind. BTW, was ist eine technische
> > > Geschäftsmethode?
> >
> > Eine Geschaeftsmethode, die "im Rahmen ihres Nicht-Naheliegens
> > (erfinderischen Schrittes) einen technischen Beitrag leistet" (s.
> > diverse Artikel und Erwaegungsgruende wie zuvor aufgelistet), d.h.
> > z.B. Rechenressourcen (etwa Mausklicks) einsparen hilft.
> 
> Du hast meinen Satz einfach semantisch ein wenig umgestellt und die 
> Kernaussagen wiederholt. Das nennt man eine Tautologie. Sie begründet 
> nichts sondern wählt die vorher aufgestellte Behauptung als Begründung 
> derselben. Geschäftsmethoden sind "nicht-technisch". Du sagst ein 
> technischer Beitrag. Welchen technischen Beitrag kann ein Geschäft 
> leisten? Erst wenn das klar ist, dann können wir über Methoden reden, 
> denn die sind mittel zum Zweck des Geschäfts und nicht der benutzen 
> Mittel (website)
> 
> Also ist Deine Meinung immer noch nicht wasserdicht

Ich referriere nur Grundwissen ueber die Praxis des EPA.

Hier gleich noch ein paar Zitate von der Webseite, falls 
du die nicht anklickst.

Rat der Kanzlei Wuesthoff & Wuesthoff an Banken:

 Of course, the liberal practice in the U.S. requires to file almost
 any business method for patent. These business methods are always
 implemented by a computer (I have not seen any other example). This
 computer implementation in most cases gives the opportunity to look
 for some sort of a "technical effect" or "technical consideration" or
 "technical problem" etc. which might help to obtain a European patent,
 in the long run. When studying a business method computer software
 program it turns out that in most cases that program includes at least
 one aspect (feature) which might qualify under the European standards
 as "technical". It is an advisable measure for any bank these days to
 try to develop a patent portfolio in order to have at least some
 arguments in hand when approached by others for patent infringement.

Eine Lektuere der Pruefungsrichtlinien des EPA von 2001 unter dem
Kapitel "business methods" bringt aehnliche Ergebnisse.

Ebenso die Lektuere von vielgeruehmten Entscheidungen wie "Controlling 
Pension Benefits System" und "Hitachi" in denen einzelne 
Geschaeftsmethoden abgelehnt aber die Regel der grundsaetzlichen
Patentfaehigkeit von computer-implementierten Geschaeftsmethoden
bestaetigt wurde.

So etwa Pension Benefits System von 2000, Leitsatz:

 An apparatus constituting a physical entity or concrete product,
 suitable for performing or supporting an economic activity, is an
 invention within the meaning of Article 52(1) EPC.

 There is no basis in the EPC for distinguishing between "new
 features" of an invention and features of that invention which
 are known from the prior art when examining whether the invention
 concerned may be considered to be an invention within the meaning of
 Article 52(1) EPC. Thus there is no basis in the EPC for applying this
 so-called contribution approach for this purpose.

M.a.W. wenn eine Geschaeftsmethode zusammen mit technischen Merkmalen,
z.B. einem Computer, beansprucht wird, ist es eine patentfaehige Erfindung.

Damit jetzt nicht wieder Thomas S kommt und meint, der Ratstext widerspreche
dem, indem er einen "contribution approach" festschreibe: das tut er nicht.
Da ist zwar von "technischem Beitrag" die Rede, aber das Wort wird nicht
im Sinne des "contribution approach" gebraucht sondern vielmehr im Sinne
des EPA, das immer dann von einem TB ausgeht, wenn "im Rahmen des
erfinderischen Schrittes ein technisches Problem geloest wird".  Worunter
wiederum die Einsparung von Mausklicks verstanden wird.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/





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