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Re: [FYI] LG München: "Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software"



> hmmm, das ist in der Tat eine sehr seltsame Begründung.
> 
> Ich vermute mal, dass dies aus der Einlassung des Anwalts der Kläger mehr
> oder minder abgeschrieben ist?
 
> Irgendwie zweifle ich manchmal an der geistigen Fähigkeit von Richtern,
> komplexe Sachverhalte zu verstehen. Oder ist es nur eine Frage des Wollens?

Recht seltsame Begruendungen fuer Einschraenkungen der Meinungsfreiheit
gab es auch im Fall Nutzwerk ./ FFII

        http://swpat.ffii.org/patente/wirkungen/nutzwerk/

Auch hier steht in der Urteilsschrift einiges drin, was ein hoeheres Gericht
aus der Welt schaffen sollte.

Der Patentverein bekam es noch faustdicker: ihm wurde die
Herausstreichung bestimmter von der Weboeffentlichkeit nominierter Patente
als "Trivialpatent" untersagt ("Schmaehkritik").

EBay ist auch verurteilt worden, unzureichend begruendete
"Schmaehkritik" von Forumsteilnehmern aus dem Netz zu entfernen.

Es gibt noch mehr solche Beispiele, die zeigen, dass Richter mit den 
komplizierten
Abwaegungen, die ihnen abverlangt werden, ueberfordert sind, und dass
ihr Wirken eher weniger geeignet ist, zu Loesungen im allgemeinen Interesse
zu fuehren, als das freie Spiel der Kraefte im Meinungsstreit es waere.


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