<<< Date Index >>>     <<< Thread Index >>>

Re: [FYI] LG München: "Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software"




-- Axel H Horns <axel.h.horns@xxxxxxx> wrote:

> ["Die von der Verfügungsbeklagten weitergegebenen Informationen sind 
> auch deswegen für die Verfügungsklägerinnen besonders gefährlich, da 
> sich - wie aus den entsprechenden Reaktionen zur Berichterstattung 
> erkennbar - viele Personen befinden, die einer Geltung der 
> Eigentumsrechte an digitalen Inhalten so kritisch gegenüber stehen, 
> dass sie für die speziellen Angebote der Firma S(...) besonders 
> empfänglich sind." Ahem, soll das heissen, ein kleiner Link koennte 
> u.U. in einem anders gelagerten Sachverhalt erlaubt gewesen sein, 
> wenn es sich um eine "serioese" Publikation gehandelt haette, bei der 
> man haette damit rechnen koennen, dass nur sehr wenige Personen sich 
> in der Leserschaft befinden, die einer Geltung der Eigentumsrechte an 
> digitalen Inhalten kritisch gegenüber stehen?? Eine abenteuerliche 
> Argumentationsweise: 

hmmm, das ist in der Tat eine sehr seltsame Begründung.

Ich vermute mal, dass dies aus der Einlassung des Anwalts der Kläger mehr
oder minder abgeschrieben ist?

Irgendwie zweifle ich manchmal an der geistigen Fähigkeit von Richtern,
komplexe Sachverhalte zu verstehen. Oder ist es nur eine Frage des Wollens?


Ciao
  Alvar


-- 
Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/
http://odem.org/
http://www.assoziations-blaster.de/info/Hommingberger-Gepardenforelle.html
http://www.assoziations-blaster.de/

Attachment: pgp8JEHMMEi6d.pgp
Description: PGP signature