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[phm@xxxxxx: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]



----- Forwarded message from PILCH Hartmut <phm@xxxxxx> -----

To: neues@xxxxxxxx
From: PILCH Hartmut <phm@xxxxxx>
Date: 07 Mar 2005 13:58:29 +0100

PRESSEERKLÄRUNG FFII -- [ Europa / Wirtschaft / EDV ]

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Ratspräsidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Übereinkunft
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   7. März 2005 -- Die Rats-Präsidentschaft hat heute die
   Softwarepatent-Vereinbarung vom 18 May 2004, unter Verletzung der
   Geschäftsordnung und trotz Fehlen einer qualifizierte Mehrheit der
   Mitgliedsstaaten und trotz Gegenträgen mehrerer Mitgliedsstaaten als
   angenommen erklärt.

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Bericht
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 * Zypern hat zu Beginn der Rats-Sitzung eine schriftliche Erklärung
   eingereicht.
 * Polen, Dänemark, Portugal und andere (ohne Angabe) haben einen
   B-Punkt (Diskussionspunkt) beantragt.
 * Die Luxemburgische Ratspräsidentschaft führte an, dass dies aus
   Verfahrensgründen nicht möglich sei, und dass dies den gesamten
   Prozess unterminieren würde -> die Sache bleibt auf der List der
   A-Punkte.
 * Luxemburg gab danach eine längere Erklärung ab wie das EP
   weiterhin eine Chance durch die zweite Lesung hätte, und zur
   Bedeutung der Vermeidung von Rechtsunsicherheiten etc.
 * Dänemark sagte, dass es hierüber enntäuscht war, aber akzeptierte
   dies und reichte eine schriftliche Erklärung ein.
 * Im weiteren Verlauf wurde die Liste der A-Punkte vom Rat
   angenommen.

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Fazit
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 * Luxemburg hat die eigene Geschäftsordnung des Rates [8]1
   ignoriert, die besagt, dass ein Antrag auf einen B-Punkt (was in
   dieser Phase das Selbe ist wie die Forderung einen A-Punkt zu
   streichen) nur durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates und nicht
   nur durch die Präsidentschaft, zurückgewiesen werden kann.

 * Die Länder mit gegenteiliger Meinung haben "vergessen" die
   Entfernung des A-Punktes von der Tagesordnung zu fordern.
   Paragraph 3 hätte jedem einzelnen Land das Recht gegeben diesen
   Punkt zu entfernen, da die luxemburgische Präsidentschaft es
   versäumt hat den Beschlusspunkt mehr als 14 Tage zuvor
   anzukündigen.

 * Dies ist ein sehr trauriger Tag für die Demokratie, und er legt
   einen sehr dunklen Schatten über die europäische Verfassung, die
   dem Rat sogar noch mehr Macht verleihen wird.

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Weitere Nachrichten:
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   Dieser Text ist unter

           http://wiki.ffii.org/Cons0503007De

   verfügbar und wird dort noch weiter ergänzt.  Es gibt auch
   Audio-Aufnahmen von der Sitzung.  Beachten Sie ferner die
   Softwarepatent-Nachrichten unter        

           http://wiki.ffii.org/SwpatcninoDe

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Kommentare
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Hartmut Pilch:

  Die nächste Frage ist jetzt, wie der Rechtsausschuss des reagiert,
  der heute um 18.00 in Straßburg zu diesem Thema tagt.

  Das EP muss nach EP-Regel 57 entscheiden, ob ein "Gemeinsamer
  Standpunkt" vorliegt.  Angesichts des heutigen eigenmächtigen
  Verhaltens der Ratspräsidentschaft erscheint dies zweifelhaft.  Ohne
  "Geimeinsamen Standpunkt" kann das EP auch nicht zu einer zweiten
  Lesung voranschreiten.  Eventuell wird da der EuGH gefragt werden
  müssen.  Das EP hat ebenso wie die düpierten Regierungen von
  Dänermark, Polen, Portugal etc haben Zugang zum EuGH.

  Für uns übrige Europäer bleiben vielleicht nur Mittel wie eine
  Bewegung gegen die EU, und damit vor allem gegen die Annahme der
  EU-Verfassung, die ja die EU legitimiert und den Rat erheblich zu
  Lasten der anderen Institutionen stärkt.  Zwar steht in Art I-46,
  wie auch jetzt schon in Art 23 GG, unverbindlich etwas von
  Verantwortlichkeit gegenüber den nationalen Parlamenten, aber was
  diese Forderung bedeutet, haben wir jetzt in kurzer Abfolge zwei mal
  mitgeteilt bekommen: zunächst vom Kommissionspräsidenten Barroso,
  jetzt von der Luxemburgischen Ratspräsidentschaft.  In den nächsten
  Tagen werden wir noch erfahren, in wie weit auch unsere nationalen 
  Regierungen und Parlamente, z.B. in Berlin und Wien, sich mit
  der Entdemokratisierung Europas abgefunden (und vielleicht heute
  ein abgekartetes Spiel mitgespielt) haben.  

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der Vertretung ihrer Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu
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